Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU zum Ende der Umsetzungsfrist der EU-Energieeffizienzrichtlinie / Energiedienstleistungsmarkt muss allen Marktteilnehmern gleichen Zugang bieten
Berlin (ots)
Heute endet die Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht. Zentrale Regelung der Richtlinie ist Artikel 7, der vorsieht, dass Energievertriebe und/oder Energieverteiler verpflichtet werden, mittels Energieeffizienzmaßnahmen Energieeinsparungen bei ihren Endkunden zu erzielen. Alternativ können die geforderten Ziele durch andere strategische Maßnahmen bei Endkunden erreicht werden. Bislang hat die Bundesregierung noch keinen Vorschlag vorgelegt, wie die nationale Ausgestaltung dieses für kommunale Energieversorgungsunternehmen sehr bedeutsamen Artikels erfolgen könnte.
Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) müssen die Energieeffizienzziele mittels strategischer Maßnahmen erreicht werden. "Damit sich der Energiedienstleistungsmarkt in Deutschland zu der von der Bundesregierung postulierten zweiten Säule der Energieeffizienz entwickeln kann, bedarf es einer marktlichen und wettbewerblichen Umsetzung des Artikels 7", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Der VKU hat daher Anfang Mai 2014 eine Studie zur nationalen Umsetzung von Artikel 7 als konstruktiven Diskussionsbeitrag vorgestellt. Das Modell sieht vor, dass die bestehenden Instrumente, zum Beispiel Förderprogramme, weiter ausgebaut werden. Ergänzend soll ein wettbewerbliches, dezentrales Ausschreibungsmodell implementiert werden, das sich an alle relevanten Marktteilnehmer richtet und auf Freiwilligkeit beruht.
"Bisher ist der Energiedienstleistungsmarkt eher von regulatorischen Vorgaben geprägt, wie z.B. Förderprogramme, von denen kommunale Energieversorgungsunternehmen als Antragssteller überwiegend ausgeschlossen sind. Wenn der Effizienzmarkt sich zu einem realen Markt entwickeln soll, also einem Markt, bestimmt von Angebot und Nachfrage, dann müssen neue Instrumente etabliert werden, von denen auch alle relevanten Marktteilnehmer, beispielsweise kommunale Energieversorgungsunternehmen, partizipieren können. "Es ist unverständlich, warum angesichts des in Deutschland vorhandenen Effizienzpotentials diese Chance bislang nicht genutzt wird" sagte Hans-Joachim Reck. "Durch die Implementierung des VKU-Modells", so Reck weiter, "könnte dieses Ziel erreicht werden; jedoch auch nur dann, wenn die Politik ein Level-Playing-Field zulässt. Außerdem werden Effizienzmaßnahmen vor Ort durchgeführt. Sie tragen damit zur Wertschöpfung vor Ort sowie zum Erhalt oder Aufbau neuer Arbeitsplätze bei".
Der VKU steht bei den weiteren Schritten zur nationalen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie als konstruktiver Gesprächspartner bereit.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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