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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Beschluss zur EEG-Reform im Bundestag
EEG-Reform: Paradigmenwechsel mit Einschränkungen

Berlin (ots)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass der Deutsche Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen hat. Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die EEG-Reform ist ein Paradigmenwechsel. Insbesondere mit der Direktvermarktungspflicht, der Einführung einer Mengensteuerung sowie der Anlage eines Ausschreibungsmodells werden die erneuerbaren Energien näher an den Energiemarkt herangeführt. Damit kann der bislang unkoordinierte Erneuerbare-Energien-Ausbau insgesamt besser geplant und gesteuert werden."

Kritik äußert Reck mit Blick auf die Behandlung der Eigenstromerzeugung: "Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Finanzierungsbasis der EEG-Umlage zu verbreitern. Allerdings dürfte auch weiterhin ein erheblicher Anreiz zur Eigenstromerzeugung bestehen, gerade in industriellen und gewerblichen Anlagen." Durch die Beteiligung mit lediglich 40 Prozent und der Möglichkeit der Kompensation über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dürften zahlreiche systemschädliche Eigenstrommodelle weiterhin wirtschaftlich darstellbar sein.

Energiewirtschaftlich sinnvolle Eigenstrommodelle in der kommunalen Wasserwirtschaft, zum Beispiel die Verstromung von Klärgas, werden jedoch durch die Einbeziehung in die Umlagepflicht massiv behindert. Für die weitere Hebung von Energiepotenzialen stellt die einheitliche EEG-Umlagepflicht ein Investitionshindernis dar. "Wir gehen deshalb davon aus, dass in Zukunft deutlich weniger Projekte in der kommunalen Wasserwirtschaft realisiert werden können", so Reck. Die entgeltstabilisierende Wirkung der Eigenstromerzeugung würde damit sukzessive wegfallen.

Der EEG-Entwurf sieht vor, dass die Eigenstromerzeugung aus neuen Anlagen grundsätzlich mit der EEG-Umlage belegt wird. Reduzierungen sind nur für Eigenstromerzeugung aus KWK-Anlagen und erneuerbaren Energien vorgesehen, hier sollen zunächst 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der jeweils aktuellen EEG-Umlage gezahlt werden.

Aus Gründen des Vertrauensschutzes sieht es der VKU als bedenklich an, dass sich die Bundesregierung aufgrund einer Intervention der EU-Kommission verpflichtet hat, die Regelungen zum Bestandsschutz 2017 zu überprüfen. "Damit wird de facto der Bestandsschutz aufgeweicht", so Reck. Für die kommunale Wasserwirtschaft wären bei einem Wegfall des Vertrauensschutzes erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten. Reck: "Gebühren- beziehungsweise Preissteigerungen sind dann unvermeidlich."

Laut Reck brauchen "die Stadtwerke endlich Verlässlichkeit bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen." Wichtig sei es jetzt, die angestrebte Reform durchzuführen und bei den weiteren offenen Punkten im Energiesektor, insbesondere den Kapazitätsmechanismen und dem Netzausbau, nachzulegen. "Nur durch einen Kapazitätsmarkt kann mittelfristig eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung gewährleistet werden. Nur eine Veränderung bei der Anreizregulierung zur Ermöglichung von Investitionen auf Verteilnetzebene kann auch das Netz für die Energiewende fit machen." Der VKU appelliert daher an die Bundesregierung, der EEG-Novelle in einem zweiten Schritt sehr schnell die Einführung eines Kapazitätsmechanismus folgen zu lassen und sodann die Anreizregulierung zu novellieren. "Dieser Dreiklang eines integrierten Energiemarktdesigns muss sich auch in der Politik wiederfinden" so Reck abschließend.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Pressekontakt:

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