Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Erste Lesung des Energiewirtschaftsgesetzes heute im Bundestag
VKU: Preisermittlung für Netzentgelte muss kostenorientiert bleiben
Ex-ante- oder ex-post-Genehmigung nicht kriegsentscheidend
Berlin (ots)
Anlässlich der Ersten Lesung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes appelliert der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) an die Fraktionen des Deutschen Bundestags, nicht vom Prinzip der Kostenorientierung bei der Ermittlung der Netzentgelte abzuweichen. "Der vorliegende Entwurf gefährdet das Prinzip der Nettosubstanzerhaltung. Dieses Prinzip darf nicht ausgehöhlt werden", so VKU-Präsident OB Gerhard Widder heute nach einer Präsidiumssitzung in Berlin. "Die Folge wäre, den Netzbetreibern die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen." Mit dem Herausstreichen wichtiger Elemente des bewährten Kalkulationsleitfadens der Verbändevereinbarung Strom, der Öffnung für Instrumente des Vergleichsmarktkonzepts sowie der Begrenzung der Eigenkapitalverzinsung von 6,5 % bis Ende 2005 würde die Kostenorientierung der Entgeltermittlung ad absurdum geführt.
Widder erinnerte daran, dass der Ziel-Kanon des EnWG nicht nur aus dem Ziel "Preisgünstigkeit" bestehe, sondern gleichberechtigt daneben auch die "Versorgungssicherheit" und der "Umweltschutz" zu beachten seien. Ob die Netzentgelte vorher (ex ante) oder im Nachhinein (ex post) genehmigt werden, sei aus Sicht des VKU nicht kriegsentscheidend, obwohl die ex-ante- Regelung einen viel zu hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde. Hierin sei man sich übrigens mit der REGTP einig. Entscheidend sei in erster Linie, wie die Preise ermittelt würden, und das könne zunächst nur kostenorientiert erfolgen. Nach wie vor spreche sich der VKU dafür aus, dass die Länder unmittelbar eigene Zuständigkeiten bei der Regulierung des Netzzugangs erhalten. Hier sei ausreichend fachliche Kompetenz vorhanden. Diese müsste genutzt werden, damit die Ausstattung der Bundesregulierungsbehörde auf das notwendige Maß beschränkt werde.
Weitere zentrale Punkte bei der Novellierung des EnWG für den VKU seien
- die Beschränkungen der Entflechtungsvorgaben (Unbundling) für die Trennung von Netzen und Vertrieb bzw. Erzeugung auf die Anforderungen der EU-Richtlinie und insbesondere der Schutz kleinerer Unternehmen durch die Anwendung der sog, de-minimis-Klausel,
- die Ablehnung der Einrichtung von "Arealnetzen"(auf Gebäudekomplexe oder auf spezielle Gebietsflächen beschränkte eigenständige Weiterverteilungsanlagen), um das "Rosinenpicken" auf Kosten der allgemeinen Stromverbraucher zu verhindern sowie
- die Forderung nach dem Ausgleich vermiedener Netznutzungsentgelte bei der dezentralen Stromerzeugung.
Rückfragen an: Wolfgang Prangenberg Tel.: 0221/3770-206 Handy: 0151/12500005
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