Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Zur Entscheidung der EU-Kommission
Zweckverbände fallen nicht unter Ausschreibungspflicht
Köln (ots)
Nach Ansicht der EU-Kommission ist die vollständige Übertragung einer öffentlichen Aufgabe von einer öffentlichen Einrichtung auf eine andere kein vergaberechtlicher Vorgang. Vielmehr handele es sich um eine Maßnahme zur internen Organisation der öffentlichen Verwaltung. Mit dieser Begründung gab die Kommission vor wenigen Tagen die Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bekannt, bei dem es um die Übertragung von Zuständigkeiten für die Abfallbeseitigung durch sechs nordrhein-westfälische Gemeinden an den von ihnen selbst gegründeten Zweckverband ging. Darüber hinaus blieb seitens der Kommission unbeanstandet, dass der Zweckverband eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet hat, die das operative Geschäft ausschließlich im Bereich der Zweckverbandskommunen durchführt.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU (VKS im VKU) begrüßten diese Entscheidung. "Damit erfahren die kommunale Zusammenarbeit und das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eine deutliche Stärkung aus Brüssel. Dies ist besonders für die Wasser- und Abfallwirtschaft sehr wichtig," erklärte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des VKU. Organisationsformen der kommunalen Zusammenarbeit waren durch die Rechtssprechung einiger Oberlandesgerichte in letzter Zeit zunehmend in das Visier des Vergaberechts geraten. Auch Befürworter einer umfassenden Privatisierung verlangen lautstark die Ausdehnung des Vergaberechts auf die interkommunale Zusammenarbeit. "So manche aufgeregte Debatte der letzten Monate dürfte dadurch erledigt sein," meinte Karin Opphard, Geschäftsführerin des VKS im VKU.
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