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Ein Stoppsignal für Demokratiefeinde
Kommentar von Jens Kleindienst zum AfD-Urteil in Münster

Mainz. (ots)

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist von großer politischer Tragweite. Zwar hat das Gericht nur die Einschätzung der Vorinstanz bestätigt, doch geschah das nach einer umfassenden Beweisaufnahme - und mit einer Begründung, die an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt: Maßgebliche Teile der AfD verfolgen demokratiefeindliche Ziele und verstoßen damit gegen das Grundgesetz. Konkret machen die Richter das dies an Bestrebungen fest, "deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen". Es reicht eben nicht, wenn die AfD auf ihr Parteiprogramm verweist. In der Tat findet sich dort nichts, was offen gegen die Prinzipien der Demokratie und des Grundgesetzes verstößt. Zum Gesamtbild gehört aber auch, was Funktionäre und einfache Mitglieder so alles von sich geben.

Mit dem Urteil aus Münster ist es noch einmal klarer geworden: Es gibt sehr gute Gründe, die AfD in ihrer Gesamtheit als rechtsextreme Partei einzustufen. Dieser Wahrheit müssen sich all jene stellen, die innerhalb der AfD noch für einen gemäßigten, an den Grundwerten der Verfassung orientierten Kurs stehen. Das gilt ebenso für die Wählerinnen und Wähler, die aus Frust oder Überzeugung ihr Kreuz bei der AfD machen und dadurch auch Verfassungsfeinde in die Parlamente wählen.

Für die AfD ist das Urteil ein harter Schlag. Sollte es vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden, wofür vieles spricht, könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz den nächsten Schritt gehen und die gesamte AfD zur gesichert rechtsextremistischen Partei hochstufen. Belege dafür gibt es offenbar inzwischen genug. Nicht nur für Parteimitglieder im Staatsdienst hätte das Konsequenzen. Auch wäre damit eine wichtige formale Voraussetzung für ein Verbotsverfahren gegen die AfD geschaffen.

Eine andere Frage ist, ob es politisch klug wäre, die Auseinandersetzung mit der AfD zum jetzigen Zeitpunkt an das Bundesverfassungsgericht zu delegieren. Es gibt nach wie vor gute Argumente dafür, das scharfe Schwert des Parteiverbots nicht zu ziehen und die AfD stattdessen in der politischen Arena zu stellen. Einige davon: Ein Verbotsverfahren dauert sehr lange. Es würde der AfD über Jahre eine lukrative Opferrolle bescheren und ihr an den Wahlurnen vielleicht sogar weitere Stimmen bescheren. Und es würde Millionen Wählerinnen und Wähler weiter von der Demokratie entfremden. Gleichwohl ist es wichtig, dass der Staat die Verfassungsfeinde in den Reihen der AfD genau im Blick behält.

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