BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI fordert Umweltminster auf, die Mehrwegregelung im Getränkebereich grundsätzlich zu überprüfen
Berlin (ots)
"Ich wundere mich sehr über die einseitige und verzerrende Darstellung der aktuellen Situation im Bereich Getränkeverpackungen als Weg in die Wegwerfgesellschaft." So kommentierte Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), am Wochenende in Berlin die jüngste Veröffentlichung von Umweltminister Trittin zur erneuten Unterschreitung der Mehrwegquote im Jahr 1998.
"Die Zahlen sprechen gegen diese Behauptung. Der Verpackungsverbrauch ist seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahre 1991 von 7,6 auf 6,3 Millionen Tonnen im Jahre 1997 gesunken. Das Mehrwegvolumen ist zugleich um ca. 3 Milliarden Liter gestiegen. Zugleich wurden 1997 rund 5,4 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle verwertet gegenüber 920 000 Tonnen im Jahre 1991. Die Wirtschaft lässt sich dies pro Jahr etwa 4 Milliarden Mark Gebühren an das Duale System Deutschland kosten".
"Die Erfolge im Bereich Abfallverwertung sind letztlich das Verdienst der Bürger bei ihrem Umgang mit Verpackungen", so Henkel, "umso schwerer wiegt es, dass Minister Trittin offenbar bereit ist, wegen nur zwei Prozentpunkten weniger Mehrweg Wirtschaft und Bürgern eine Belastung von noch einmal 4 Milliarden Mark allein für den Aufbau eines Rücknahmesystems für Einwegverpackungen zuzumuten. Dieses Geld können Verbraucher und Unternehmen besser investieren."
Wer pauschal feststellt, der Mehrweg sei dem Einweg vorzuziehen, setze sich schließlich über die ökologischen Fakten hinweg. Gut organisierter Mehrweg und recycelter Einweg seien heute gleichwertige Alternativen für nachhaltiges Verpackungsmanagement. "Die Schwarz-Weiß-Malerei mit Begriffen wie ,Ex und Hopp' gehört", so Henkel, "in die ökologische Mottenkiste. Ich erwarte von der Politik, dass sie den Mut aufbringt, überholte Wahrheiten aus dem Jahr 1991 als solche zu erkennen und über Bord zu werfen."
Der BDI-Präsident meldete Zweifel an Trittins Feststellung an, dass das erneute Absinken der Quote auf 70,13 Prozent im Jahr 1998 die Einführung der Pfandpflicht Mitte 2001 zur Folge hat. Die Feststellung der Quotenunterschreitung für das Jahr 1997 sei rechtlich fragwürdig. Die seinerzeit angenommene Fehlerbandbreite von einem Prozentpunkt wurde schon im November 1999 von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) und der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GFK) massiv in Frage gestellt. Diese Studie, die die Fehlerbandbreite bei 1,7 Prozentpunkten ansetzt, sei auch dem Bundesumweltministerium (BMU) bekannt. Mit dem Zwangspfand sei deshalb frühestens Mitte 2002 zu rechnen.
Henkel forderte, dass das BMU als Zwischenlösung die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz unterstützen solle. Sie sehe vor, die Mehrwegquote durch die Festschreibung eines im Mehrweg zu führenden Füllvolumens von 20 Milliarden Liter zu ersetzen. Dieser Vorschlag würde den nötigen zeitlichen Spielraum für die dringend notwendige Grundsatzdiskussion über die Fortentwicklung einer nachhaltigen Verpackungspolitik schaffen. Industrie und Handel hätten in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder sowie an die Minister Eichel, Müller und Trittin diesen Vorschlag bereits nachdrücklich unterstützt.
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