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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

BDI für Wettbewerb und unternehmerische Selbstbestimmung - Entflechtungsregelung verfassungsrechtlich bedenklich - Unternehmensgröße kein Maßstab - Widerspruch zur deutschen Wirtschaftsverfassung

Berlin (ots)

Der BDI lehnt die von der Bundesregierung geplante
Entflechtung von Unternehmen ohne Voraussetzung missbräuchlichen 
Verhaltens ab. "Die Regelung widerspricht unserer Wettbewerbsordnung 
und ist wegen des eklatanten Eingriffs in die unternehmerische 
Freiheit verfassungsrechtlich bedenklich", sagte 
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Dienstag in Berlin zu 
den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums. "Ohne angemessene 
Entschädigung oder gar Schadenersatzleistungen ist ein solches Modell
nicht tragbar", machte Schnappauf klar.
Das Erreichen bestimmter Unternehmensgrößen oder Marktanteile sei 
kein Makel an sich. "Allein die Größe eines Unternehmens ist kein 
Maßstab, der signalisiert, dass es sich um 'sozialschädliches' 
Eigentum handelt." Anders sei es, wenn ein marktbeherrschendes 
Unternehmen seine Position ausnutzt und andere Marktteilnehmer 
behindert. Deutschland habe bereits eines der strengsten 
Fusionskontrollregime der Welt.
Das Instrument widerspreche deshalb der deutschen 
Wirtschaftsverfassung und Wettbewerbsordnung. "Jeder Eingriff in 
Unternehmenssubstanz und unternehmerische Selbstbestimmung bedarf 
einer besonderen Rechtfertigung", sagte Schnappauf. Auch andere 
Wettbewerbsordnungen, etwa in der EU oder den USA, knüpften eine 
Entflechtung zwingend an einen Wettbewerbsverstoß.

Pressekontakt:

BDI Bundesverband der Dt. Industrie
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Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
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Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell

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