BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
Wirtschaft warnt Bundesländer vor weiteren Verschärfungen des Unternehmenssteuerrechts
Berlin (ots) Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) im Deutschen Bundestag erklären die Spitzenorganisationen der Deutschen Wirtschaft:
Die Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft warnen die Bundesländer mit Blick auf ein etwaiges Vermittlungsverfahren zum heute vom Bundestag verabschiedeten Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz nachdrücklich vor rein fiskalisch motivierten weiteren Verschärfungen des Unternehmenssteuerrechts. Grundsätzliche steuerstrukturelle Fragen hätten langfristige Bedeutung für den Standort Deutschland und sollten nicht anhand kurzfristiger Motive entschieden werden. Dies gelte insbesondere für Überlegungen zur Ausweitung der Gewerbesteuer. Die Probleme der Kommunalhaushalte ließen sich nicht durch weiteres Herumkurieren an der Ausgestaltung der Gewerbesteuer beheben. Vielmehr sei die Zeit für eine umfassende Reform der Gemeindefinanzen endgültig gekommen.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages habe gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zwischenzeitlich einige aus Sicht der Wirtschaft zu begrüßende Änderungen vorgenommen. Hervorzuheben sei der Verzicht auf die Verschärfung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, die insbesondere der Leasingbranche und mittelständischen Unternehmen schwer geschadet hätte. Der Verzicht auf die Behaltefristen bei der Umstrukturierung von Personenunternehmen im Mitunternehmererlass und bei der Realteilung sei ebenfalls positiv. Allerdings sei es inkonsequent und entbehre jeder sachlichen Begründung, gleichzeitig die entsprechende Regelung für Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften unverändert zu belassen.
Ebenso stosse die vollständige Angleichung der gewerbesteuerlichen an die körperschaftsteuerliche Organschaft auf deutliche Ablehnung. Motiv dieser Änderung sei es offensichtlich, den Kommunen Mehreinnahmen zu verschaffen. Für die Unternehmen bedeutete dies im Gegenzug erhebliche Steuermehrbelastungen und einen wesentlich höheren bürokratischen Aufwand. Zudem werde der Grundsatz der Gleichbehandlung auf das Gröbste verletzt.
Misslungen sei auch die Änderung der ursprünglichen Konzeption der Reinvestitionsrücklage für Personenunternehmen. Zwar sei die Ausweitung der Reinvestitionsmöglichkeiten auf Grundstücke und bewegliche Wirtschaftsgüter grundsätzlich positiv zu beurteilen. Die Begrenzung auf 50.000 EURO auch für die Reinvestition in Anteilen an Kapitalgesellschaften sei jedoch realitätsfremd und schränke das Instrument bis zur Unwirksamkeit ein. Die eigentliche Zielgruppe - Personenunternehmen mit größerem Beteiligungsbesitz - benötige eine den Kapitalgesellschaften vergleichbare, d.h. in der Höhe unbegrenzte Ausgestaltung der Rücklage. Mit der nun vorgenommenen Begrenzung werde das Ziel, die Schieflage der Steuerreform zu Lasten der Personenunternehmen abzubauen, nicht erreicht.
Die Wirtschaftsverbände erwarteten, dass diesem ersten gesetzgeberischen Schritt zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts alsbald die weiteren im Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag angekündigten Schritte hin zu einem international konkurrenzfähigen Steuersystem folgen.
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