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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

Wirtschaft warnt Bundesländer vor weiteren Verschärfungen des Unternehmenssteuerrechts

Berlin (ots) – Anlässlich der heutigen Verabschiedung des
Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) im Deutschen
Bundestag erklären die Spitzenorganisationen der Deutschen
Wirtschaft:
Die Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft warnen die
Bundesländer mit Blick auf ein etwaiges Vermittlungsverfahren zum
heute vom Bundestag verabschiedeten
Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz nachdrücklich vor rein
fiskalisch motivierten weiteren Verschärfungen des
Unternehmenssteuerrechts. Grundsätzliche steuerstrukturelle Fragen
hätten langfristige Bedeutung für den Standort Deutschland und
sollten nicht anhand kurzfristiger Motive entschieden werden. Dies
gelte insbesondere für Überlegungen zur Ausweitung der Gewerbesteuer.
Die Probleme der Kommunalhaushalte ließen sich nicht durch weiteres
Herumkurieren an der Ausgestaltung der Gewerbesteuer beheben.
Vielmehr sei die Zeit für eine umfassende Reform der Gemeindefinanzen
endgültig gekommen.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages habe gegenüber dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zwischenzeitlich einige aus Sicht
der Wirtschaft zu begrüßende Änderungen vorgenommen. Hervorzuheben
sei der Verzicht auf die Verschärfung der gewerbesteuerlichen
Hinzurechnung, die insbesondere der Leasingbranche und
mittelständischen Unternehmen schwer geschadet hätte. Der Verzicht
auf die Behaltefristen bei der Umstrukturierung von
Personenunternehmen im Mitunternehmererlass und bei der Realteilung
sei ebenfalls positiv. Allerdings sei es inkonsequent und entbehre
jeder sachlichen Begründung, gleichzeitig die entsprechende Regelung
für Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften unverändert zu
belassen.
Ebenso stosse die vollständige Angleichung der gewerbesteuerlichen
an die körperschaftsteuerliche Organschaft auf deutliche Ablehnung.
Motiv dieser Änderung sei es offensichtlich, den Kommunen
Mehreinnahmen zu verschaffen. Für die Unternehmen bedeutete dies im
Gegenzug erhebliche Steuermehrbelastungen und einen wesentlich
höheren bürokratischen Aufwand. Zudem werde der Grundsatz der
Gleichbehandlung auf das Gröbste verletzt.
Misslungen sei auch die Änderung der ursprünglichen Konzeption der
Reinvestitionsrücklage für Personenunternehmen. Zwar sei die
Ausweitung der Reinvestitionsmöglichkeiten auf Grundstücke und
bewegliche Wirtschaftsgüter grundsätzlich positiv zu beurteilen. Die
Begrenzung auf 50.000 EURO auch für die Reinvestition in Anteilen an
Kapitalgesellschaften sei jedoch realitätsfremd und schränke das
Instrument bis zur Unwirksamkeit ein. Die eigentliche Zielgruppe -
Personenunternehmen mit größerem Beteiligungsbesitz - benötige eine
den Kapitalgesellschaften vergleichbare, d.h. in der Höhe unbegrenzte
Ausgestaltung der Rücklage. Mit der nun vorgenommenen Begrenzung
werde das Ziel, die Schieflage der Steuerreform zu Lasten der
Personenunternehmen abzubauen, nicht erreicht.
Die Wirtschaftsverbände erwarteten, dass diesem ersten
gesetzgeberischen Schritt zur Fortentwicklung des
Unternehmenssteuerrechts alsbald die weiteren im Bericht der
Bundesregierung an den Deutschen Bundestag angekündigten Schritte hin
zu einem international konkurrenzfähigen Steuersystem folgen.
Für Rückfragen steht Ihnen die BDI-Pressestelle zu Verfügung. 
Tel.: 030/2028-1566, 
e-mail:  m.tuzina@bdi-online.de

Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell

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