BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI warnt vor neuer Erbschaftsteuer-Diskussion
Berlin (ots)
Der Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu bitten, das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, stellt nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) keine Aufforderung zur Überarbeitung des geltenden Rechtes dar. Der Gesetzgeber habe sich erst im vergangenen Jahr für eine unterschiedliche Behandlung der Vermögensarten ausgesprochen und damit den klaren Willen zu einer unterschiedlichen Bewertung der Vermögensarten zu erkennen gegeben, so der BDI. Für den von der Erbschaftsteuer am stärksten betroffenen Mittelstand hätte allein die Diskussion über die Erhöhung verheerende Folgen. So würden nach Schätzungen des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung allein in diesem Jahr 18.000 Unternehmen, die vor einer Betriebsübergabe stehen, von einer möglichen Neuregelung betroffen. Aus Sicht des Mittelstandes sei vielmehr eine steuerliche Entlastung des Betriebsvermögens erforderlich, um die anstehenden Betriebsübergaben zu erleichtern.
Nach Auffassung des BDI würde sich eine mögliche nachteilige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht auf bereits laufende erbschaftsteuerrechtliche Verfahren auswirken. Somit könne das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Ruhe abgewartet werden. Für künftige Übertragungsfälle müsse jedoch die Gefahr einer Verschärfung des Erbschaftsteuerrechtes abgewehrt werden. Das Betriebsvermögen sei gegenüber liquiden Vermögenswerten benachteiligt und rechtfertige aus diesem Grund schon die derzeitige Wertermittlung und niedrigere Besteuerung. Die besondere gesellschaftspolitische Bedeutung des Betriebsvermögens als Grundlage für die Schaffung von Arbeitsplätzen müsse auch im Erbschaftsteuerrecht entsprechend berücksichtigt werden.
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