BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
Thumann: Bundesregierung stellt mit dem VorstOG das Prinzip der Freiwilligkeit des Cromme-Kodex in Frage
Berlin (ots)
Der Corporate-Governance-Kodex ist ein Erfolgsmodell, weil seine Regelungen freiwillig sind, sagte BDI-Präsident Thumann. Daher habe der BDI die Entwicklung des Kodex politisch unterstützt. 97 % aller Kodex-Empfehlungen oder -Anregungen würden von den börsennotierten deutschen Gesellschaften befolgt. Für die Annahme aber durchaus auch für die Ablehnung von Kodex-Regelungen gibt es gute Gründe. Dies liegt in der Natur eines freiwilligen Kodex. Wenn die Bundesregierung jetzt einzelne Regelungen herauspickt, um vorzugeben, wie hoch die Akzeptanzquote sein soll, und auch noch mit gesetzlichem Zwang droht, stellt sie das ganze Prinzip der Freiwilligkeit in Frage, stellte Thumann klar. Wer dem Zeitgeist nachgibt und sogar noch vor Ende der Hauptversammlungssaison ein solches Gesetz durchpeitscht, kann kaum noch glaubwürdig über Deregulierung sprechen, so Thumann. Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik werde so nicht erzeugt.
Mit dem Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) reagiert die Bundesregierung auf die ihrer Ansicht nach unzureichende Akzeptanz der entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zum individualisierten Ausweis der Vorstandsbezüge. Thumann hob hervor, dass immer mehr Gesellschaften ihre Vorstandsvergütungen individualisiert veröffentlichen. In diesem Jahr befolgten bereits 20 der DAX 30-Gesellschaften die entsprechende Kodex-Empfehlung. Weitere drei Gesellschaften aus dem DAX 30 veröffentlichten die Bezüge des Vorstandsvorsitzenden. Die übrigen Gesellschaften müssten begründen, warum sie diese Kodex- Empfehlung nicht befolgen (comply or explain). Damit erhalte der Kapitalmarkt die erforderlichen Informationen. Thumann sehe durch diese Information für den Aktionär keinen Zusatznutzen für oder gegen den Kauf oder Verkauf von Aktien einer bestimmten Gesellschaft.
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