Straßburger Gerichtshof "Entschädigungslose Enteignungen von Bodenreformsiedlererben sind menschenrechtswidrig DBV begrüßt Stärkung des Eigentumsschutzes
Berlin (ots)
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als einen positiven Beitrag zur Stärkung des Eigentumsschutzes in Deutschland. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass zwar nicht die Enteignungen an sich, jedoch die Entschädigungslosigkeit das Gleichgewicht zwischen dem Eigentumsschutz und den Anforderungen des öffentlichen Interesses verletzt. Nach ersten Meldungen will die Bundesregierung prüfen, ob sie gegen diese Entscheidung der 3. Kammer des Gerichtshofes bei der Großen Kammer innerhalb von 3 Monaten Berufung einlegt.
Der Deutsche Bauernverband erwartet, dass die Bundesregierung im engen Zusammenwirken mit den betroffen neuen Bundesländern nach Rechtskraft der Entscheidung zügig die Arbeiten an gesetzlichen Regelungen zur Rückübertragung und zur Gewährung von Entschädigungsleistungen für die betroffenen Erben von ehemaligen Bodenreformsiedlern aufnimmt. Mit diesen Regelungen muss sichergestellt werden, dass für die ca. 70.000 betroffenen Erben die Eigentumsrechte in den unterschiedlichen Fallgestaltungen wiederhergestellt werden.
Aufgrund eines bundesdeutschen Gesetzes von 1992 mussten die Erben nach vorliegenden Schätzungen dem Landesfiskus des jeweiligen Bundeslandes unentgeltlich das Eigentum an ca. 100.000 Hektar land- und forstwirtschaftlichen Flächen übertragen. In nicht wenigen Fäl- len hatten Erben Anfang der 90er Jahre die Flächen bereits veräußert und mussten daraufhin ebenfalls die erlangten Kaufpreise zum größten Teil an den Landesfiskus herausgeben.
ots-Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
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