Reform der EU-Öko-Verordnung geht in die falsche Richtung - DBV mahnt Berücksichtigung der Praxis an
Berlin (ots)
(DBV) Bei der Reform der EU-Öko-Verordnung gilt es, die Wettbewerbssituation der heimischen Erzeuger zu stärken und die hohen deutschen Standards EU-weit zu verankern. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Kommissionsentwurf über eine Neufassung der EU-Öko-Verordnung. Der DBV kritisiert, dass der vorgelegte Entwurf der EU-Kommission den selbst formulierten Zielen nach Vereinfachung und stärkerer Transparenz zuwiderlaufe und appelliert an die EU-Kommission, ihren Vorschlag zurückzunehmen. Verfahrensweise und Inhalt des Kommissionsvorschlages seien nicht akzeptabel. Der DBV begrüßt es, dass die Parlamentarier im Agrarausschuss parteiübergreifend die Sorgen der Wirtschaft teilen. So würde die vorliegende Neufassung der EU-Verordnung zu Wettbewerbsverzerrungen für die deutschen Erzeuger führen und das Verbrauchervertrauen schwächen. Der Markt für Bio-Produkte, der im vergangenen Jahr in Deutschland um rund 15 Prozent auf vier Milliarden Euro gewachsen ist und hinter dem mittlerweile über 150.000 Arbeitsplätze stehen, darf nicht gefährdet werden, erklärte Dr. Heinrich Graf von Bassewitz, der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses für Ökologischen Landbau.
Der DBV kritisiert, dass die EU-Kommission die Neufassung der Verordnung innerhalb kürzester Zeit durchzupeitschen versuche. Inakzeptabel sei, dass die für die landwirtschaft¬liche Praxis entscheidenden Durchführungsbestimmungen erst in Zukunft und in nahezu alleiniger Verfügungsgewalt durch die EU-Kommission festgelegt werden sollen. Da die Festlegung der Durchführungsbestimmungen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird, hätten die Biobetriebe nach Einschätzung des DBV aber auf Jahre hinaus weder Rechts- noch Planungssicherheit, beispielsweise für die Investition in neue tiergerechte Ställe.
Bei der Kennzeichnung befürchtet der DBV einen Imageverlust für das am Markt etablierte deutsche Ökosiegel. Das EU-Bio-Logo oder die Beschriftung "EU-ÖKOLOGISCH" bzw. "EU-BIOLOGISCH" sollen verpflichtend für jedes Produkt eingeführt werden. Der DBV kritisiert, dass das EU-Bio-Logo dem Verbraucher kaum bekannt sei und vor allem optisch unzureichend von anderen EU-Labeln unterscheidbar sei. Auch sei die Bezeichnung "EU-ÖKOLOGISCH" bzw. "EU-BIOLOGISCH" verwirrend. Sie lege nahe, dass das Produkt in der EU erzeugt wurde, was jedoch laut Verordnungsentwurf nicht der Fall sein müsse. Der DBV fordert dagegen, dass künftig auf jedem Bioprodukt das Herkunftsland namentlich genannt werden muss.
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