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Wann darf der Staat helfen? 6. EUROFORUM-Jahrestagung "Beihilfenrecht 2008", 3. und 4. Juni 2008, Hotel Berlin

Düsseldorf (ots)

Berlin/Düsseldorf, 23. April 2008. "EU startet
Beihilfeverfahren wegen IKB und SachsenLB", war vor einiger Zeit im 
Handelsblatt zu lesen. Die milliardenschweren Rettungspakete von Bund
und Ländern für deutsche Banken werden von der EU-Kommission 
überprüft. Brüssel hat dafür ein offizielles Beihilfeverfahren gegen 
die Bundesrepublik eröffnet, da der Verdacht besteht, dass bei den 
Finanzspritzen für die SachsenLB und die Mittelstandsbank IKB 
staatliche Beihilfen im Spiel sind. Auch den Notverkauf der SachsenLB
an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) sieht die EU-Kommission 
kritisch. EU-Kommissarin Kroes betonte allerdings, staatliche 
Beihilfen zur Rettung von Unternehmen könnten durchaus zulässig sein.
"Es kann vorkommen, dass der Staat tätig werden muss, wenn die 
Stabilität der Finanzmärkte bedroht ist", sagte Kroes. Die Kommission
wolle aber sicherstellen, "dass sich die staatliche Unterstützung auf
das notwendige Minimum beschränkt" und dass mögliche 
Wettbewerbsverzerrungen ausgeglichen würden. (Handelsblatt, 28.02.08 
Seite 3)
Aktueller Status "Beihilfenrecht"
Über den aktuellen Stand der Umsetzung des "Aktionsplan staatliche 
Beihilfen" informiert Dr. Dr. Wolfgang Mederer (Europäische 
Kommission) auf der 6. EUROFORUM-Jahrestagung "Beihilfenrecht", die 
am 3. und 4. Juni 2008 in Berlin stattfindet. Der Schwerpunkt seines 
Beitrages wird die "Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" sein. 
Diese steht kurz vor der Beschlussfassung und wird das Beihilfenrecht
stark verändern. Dementsprechend zieht sich das Thema wie ein roter 
Faden auch durch die Beiträge der übrigen Referenten. Programm: 
www.euroforum.de/ots-beihilfe08
Themenschwerpunkte der Tagung werden unter anderen Beihilfen an 
kleinere und mittlere Unternehmen, die neuen Leitlinien für 
Umweltschutzbeihilfen und der Entwurf der neuen Bürgschaftsmitteilung
sein, welche ebenfalls kurz vor der Beschlussfassung steht. Die 
Schnittstellen zwischen Beihilfen- und Vergaberecht sowie die 
Risikokapitalbeihilfen sind weitere Themen der Konferenz. Zahlreiche 
Experten der europäischen Kommission nehmen zu den angesprochenen 
Inhalten Stellung. So zum Beispiel Harald Nyssens (Administrator, 
Beihilfenpolitik und interne Kontrolle, Generaldirektion Wettbewerb),
ein Experte bei der Kommission für die Anwendung der 
De-minimis-Regelungen sowie für die neue 
Gruppenfreistellungsverordnung. Die Kommentierung der einzelnen 
Themen nimmt aus Sicht der europäischen Kommission Rechtsberater Dr. 
Viktor Kreuschitz vor, während Bernd Kloke (Referatsleiter 
Beihilfenpolitik) die Sichtweise des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Technologie darlegt.
Staatliche Umweltschutzbeihilfen
Die Kommission hat am 23. Januar 2008 neue Leitlinien für staatliche 
Umweltschutzbeihilfen verabschiedet. Gegenüber den Leitlinien von 
2001 wird der Anwendungsbereich von Beihilfeprojekten erweitert und 
die Beihilfeintensität erhöht. Die Leitlinien legen neue Bedingungen 
für staatliche Beihilfemaßnahmen zugunsten des Umweltschutzes fest 
und schaffen eine Balance zwischen Umweltvorteilen und möglichst 
geringen Wettbewerbsverzerrungen. Nach Abschnitt 1.5.7 dürfen für 
Fernwärme und KWK staatliche Umweltbeihilfen gewährt werden: "In den 
Fällen, in denen Fernwärme bei der Wärmeerzeugung und -verteilung die
umweltverträglichere und energiesparendere, aber auch teurere Lösung 
ist, dürfen staatliche Beihilfen daher als Anreiz zur Erfüllung von 
Umweltzielen gewährt werden." (agfw.de, April 2008) Die neuen 
Leitlinien stellt der Verwaltungsrat des juristischen Dienstes der 
europäischen Kommission, Kilian Gross, vor. Er hebt die wesentlichen 
Änderungen hervor, geht auf die Möglichkeiten der 
Umweltsteuerermäßigung oder -befreiung ein und gibt einen Überblick 
der ersten Anwendungsfälle der neuen Leitlinien.
De-minimis-Regelung
Nach den "De-minimis"-Regelung müssen Subventionen, die unterhalb 
einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, von der Europäischen 
Kommission nicht genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom 
Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen gewährt 
werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre
den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro (100.000 Euro 
im Bereich des Straßenverkehrssektors) nicht übersteigen. Über die 
Anwendungen der De-minimis-Regelungen in der Praxis, die 
Voraussetzungen einer "transparenten Beihilfe" sowie den aktuellen 
Stand bei Rückforderungsverfahren informiert Harold Nyssens 
(Administrator, Beihilfenpolitik und interne Kontrolle, 
Generaldirektion Wettbewerb, Europäische Kommission).
Krankenhausfinanzierung
Heftig diskutiert werden derzeit die Pläne der Gesundheitsministerin 
Ulla Schmidt zum Umbau der Krankenhausfinanzierung. Prof. Dr. 
Christian König (Zentrum für Europäische Integrationsforschung, 
Universität Bonn) erläutert die EG-beihilfenrechtliche Einordnung des
Defizitsausgleichs der öffentlichen Hand zugunsten von Krankenhäusern
in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und geht auf den Spagat 
zwischen Wettbewerb und Sicherung der Grundversorgung ein. Zum 
Asklepios-Urteil und der neuesten Rechtsprechung zum 
Notifizierungserfordernis des Defizitsausgleichs wird Michael Niejahr
(Europäische Kommission) Stellung nehmen.

Pressekontakt:

Claudia Büttner
Leiterin Presse/Internet
EUROFORUM Deutschland GmbH - ein Unternehmen der Informa Group
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211.96 86- 3380
Fax: +49 (0) 211.96 86- 4380
Mailto:presse@euroforum.com

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