Steuerlicher Querverbund auf dem Prüfstand 11. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen Hand" 18. und 19.Juni 2008, Köln
Düsseldorf (ots)
Köln/Düsseldorf, Mai 2008. Die steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten kommunaler Wirtschaftbetriebe untereinander ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BHF) vom 22. August 2007 nicht gestaltungsmissbräuchlich. Bei strukturell dauerdefizitären Gesellschaften spricht das Urteil jedoch von einer verdeckten Gewinnausschüttung, da die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuer pflichtig ist. Der so genannte steuerliche Querverbund und die Rechtsform dauerdefizitärer Betriebe als Kapitalgesellschaften stehen mit dem Urteil zur Disposition. Experten beziffern das betroffene Steuervolumen aus dem steuerlichen Querverbund auf jährlich 1,5 Milliarden Euro. Die Reaktion der Finanzverwaltung und der Gesetzgebung auf das Urteil wird derzeit abgewartet.
Auf der 11. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen Hand" (18. und 19. Juni 2008, Köln) diskutieren Steuer- und Finanzexperten aus Ministerien, Rechtsprechung und öffentlicher Praxis über die Zukunft des kommunalen Querverbundes. Das BHF-Urteil begründet Karin Heger (Bundesfinanzhof). Den Nichtanwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen als Reaktion auf die BHF-Rechtsprechung sowie neue gesetzliche Möglichkeiten für den Querverbund stellt Erich Pinkos (Bundesministerium der Finanzen) vor. Gemeinsam mit Prof. Dr. Hüttemann (Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn) und Dr. Stephan Schauhoff (Flick Gocke Schaumburg) diskutieren Heger und Pinkos über die Vor- und Nachteile der steuerlichen Quersubventionierung öffentlicher Betriebe.
Die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 für die Besteuerung von Kommunen und öffentlichen Trägern ist ein weiteres Schwerpunktthema der etablierten Steuerfachtagung. Die Befreiung von der Umsatzsteuer für spezielle öffentliche Einrichtungen und die gesetzlichen Grenzen für eine hoheitliche Bestätigung stellt Stephan Flitzinger (Finanzministerium des Landes Rheinlad-Pfalz) vor. Die aktuelle Rechtsprechung bei der Kapitalertragssteuer beschreibt Harald Bott (Hessisches Ministerium der Finanzen).
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