Steueränderungen haben Folgen auf die öffentliche Hand
6. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen Hand"
Düsseldorf (ots)
Der Deutsche Städtetag prognostiziert für 2003 ein Defizit der kommunalen Haushalte von 9,9 Milliarden Euro. Die rückläufigen Einnahmen der öffentlichen Hand bei gleichzeitig steigenden Ausgaben zwingt die Kommunen zunehmend zu Umstrukturierungen. Veräußerungen von Beteiligungen oder die Vermögensübertragung innerhalb von Körperschaften des öffentlichen Rechts bieten nicht nur Steuervorteile, sondern bergen auch unbekannte Steuerfallen.
Die 6. EUROFORUM-Jahrestagung " Besteuerung der öffentlichen Hand" (25. und 26. Juni 2003, Köln) greift die Auswirkungen aktueller und geplanter Steuergesetze auf die öffentlichen Haushalte auf. Aus Sicht der Finanzverwaltung sowie der Praxis werden die Folgen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes, des Erlasses zum Betrieb gewerblicher Art (BgA) sowie Änderungen in der Umsatzsteuer vorgestellt. Entwicklungen bei der Vermögensübertragung auf Stiftungen oder Anstalten werden ebenso aufgegriffen wie Modelle für Public Private Partnership und Cross-Border-Leasing.
Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Universität Osnabrück) führt in die komplexen Zusammenhänge der Steuerpflicht der öffentlichen Hand ein. Die aktuellen und geplanten Steueränderungen wie die BMF-Schreiben zur Organschaft, zum § 8B KStG und zum steuerlichen Einlagekonto stellt Horst Eversberg (Finanzministerium des Landes NRW) vor. Darüber hinaus geht er auf den Erlass zum BgA und die Kapitalertragssteuer ein. Frank Fritsch (Bundesrechnungshof) greift die Problematik der Umsatzsteuer bei unternehmerischer Betätigung der öffentlichen Hand auf und beschreibt die Konsequenzen des EuGH-Urteils zum § 4 Nr. 21a UStG. Unbekannte Steuerfallen bei Veräußerungen von Beteiligungen sind das Thema von Dr. Stephan Schauhoff (Flick Gocke Schaumburg). Über die Spendenpraxis auf kommunaler Ebene spricht OAR Harald Bott (Oberfinanzdirektion).
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