Portabilität: Neue Chance für die betriebliche Altersvorsorge? Pressemitteilung zur EUROFORUM-Konferenz Portabilität von Betriebsrentenzusagen
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, 17.03.2004. Durch die geplanten Änderungen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) soll die Mitnahmemöglichkeit erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel (Portabilität) verbessert und die betriebliche Alterversorgung attraktiver werden. Ab dem 01. Januar 2005 sollen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften aus versicherungsförmigen Durchführungswegen haben.
Auf der EUROFORUM-Konferenz Portabilität von Betriebsrentenzusagen (19. und 20. April 2004, Berlin) stellen zwölf Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbänden die gesetzlichen Neuregelungen bei der Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften vor. Schwerpunkte sind die arbeits- und steuerrechtlichen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Vertreter von Robert Bosch GmbH und Volkswagen AG schildern ihre Erfahrungen mit der Übertragbarkeit der Betriebsrenten und gehen auf die spezifischen Probleme für Arbeitgeber- und nehmer in der Praxis ein.
Peter Görgen (Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung) erläutert die Ziele der Bundesregierung und stellt die geplanten Änderungen bei der Portabilität vor. Verbesserungen sowie die weiter bestehenden Probleme bei der Portabilität kommentiert Dr. Birgit Uebelhack (Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba). Vor dem Hintergrund von Abfindungsregelungen und insolvenzrechtlichen Aspekten geht Dr. Uwe Langohr-Plato (Gerling Pensionsmanagement GmbH) auf arbeitrechtliche Faktoren der Portabilität ein. An Einzelbeispielen verdeutlicht Christine Harder- Buschner (Bundesministerium für Finanzen) die neuen steuerrechtlichen Flankierungen bei der Übertragung.
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