Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Steuerhinterziehung/Leitlinien des Bundesgerichtshofs
Bielefeld (ots)
Steuerhinterziehung wird heute ebenso wie Alkohol im Straßenverkehr vielfach noch als Kavaliersdelikt angesehen - und entsprechend von den Gerichten im Strafmaß beurteilt. Dem will der Bundesgerichtshof mit seinen Leitlinien für Steuerhinterziehung einen Riegel vorschieben. Für die Karlsruher Richter ist Steuerhinterziehung nichts anderes als Betrug. Steuerhinterzieher sind demzufolge nicht anders zu behandeln als Betrüger. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung nun die Richtung vorgegeben, an den Gerichten wird es liegen, ob sie dieser Vorgabe mit verschärften Urteilen folgen werden. Eines ist auf jeden Fall klar: Steuerhinterzieher sind bisher eher glimpflich davon gekommen. Das musste unbedingt korrigiert werden. Doch darf dies nicht bedeuten, dass künftig die große Keule geschwungen wird. Wer Millionen am Fiskus vorbeigeschleust hat, musste bisher in der Regel hinter Gitter. Diese Grenze soll jetzt auf 100 000 Euro heruntergesetzt werden. Auch wenn die Deutschen dadurch nicht zu einem Volk von Vorbestraften werden - allzu viele haben überhaupt keinen sechsstelligen Betrag, den sie hinterziehen könnten - sollte doch auch künftig immer der Einzelfall berücksichtigt werden. Härtere Strafen ja, aber mit Augenmaß. Abschreckend wird es auf jeden Fall sein, dass bei Millionenbeträgen für die Karlsruher Richter eine öffentliche Verhandlung zwingend ist und eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl nicht möglich ist.
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