Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch:
Bielefeld (ots)
Soll die Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch, die am 18. Geburtstag des Opfers beginnt und in schweren Fällen 20 Jahre beträgt, verlängert werden? Noch bevor die Diskussion richtig in Gang kommt, hat sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP festgelegt - und Nein gesagt. Ihr Argument: Nach 30, 40 Jahren lasse sich ein Sachverhalt kaum noch aufklären. Die Ministerin irrt. Vor dem Landgericht München II wird gerade John Demjanjuk der Prozess gemacht - 67 Jahre, nachdem er als Wachmann im Vernichtungslager Sobibór in 27 900 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet haben soll. Dass der Greis vor Gericht steht, liegt daran, dass der Bundestag 1969 die Verjährung für Völkermord und 1979 für Mord abgeschafft hatte. Seitdem gilt (auch rückwirkend): Mord verjährt nicht. Die Zeit heilt nicht alle Wunden. Wer in diesen Tagen die oft unter Tränen vorgebrachten Schilderungen der Missbrauchsopfer hört, kann erahnen, warum manches Opfer Jahrzehnte gebraucht hat, um über das Erlebte zu sprechen. Deshalb sollten diesen Menschen die Chance zu einer gerichtlichen Aufarbeitung bekommen.
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