Westfalen-Blatt: Kurantrag zukünftig in drei Wochen genehmigt
Bielefeld (ots)
Bielefeld. Kuranträge sollen künftig automatisch genehmigt werden, sofern die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen ablehnt. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, gilt eine Frist von fünf Wochen. Das bestätigte am Donnerstag das Bundesgesundheitsministerium dem in Bielefeld erscheinenden WESTFALEN-BLATT. Der Entwurf des neuen Patientenrechtegesetzes beschleunigt auch andere Anträge. Wer eine sonstige Leistung anfragt und binnen drei Wochen keinen Bescheid hat, ist berechtigt seiner Kasse eine angemessene Frist zu setzen. Wir auch die versäumt, muss die Kasse des Versicherten zahlen.
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