Westfalen-Blatt: zur Abschiebehaft
Bielefeld (ots)
In NRW leben 45000 abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber. In Büren sind aktuell gerade einmal 29 Ausreisepflichtige untergebracht. Rechtfertigen diese wenigen Fälle die Millionenausgaben zur Unterhaltung der neuen Abschiebeeinrichtung in Büren? Fakt ist, dass nicht nur der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof, sondern auch Gerichte vor Ort wie beispielsweise das Amtsgericht Paderborn gegen die Vollstreckung der bisher üblichen Abschiebehaft geurteilt haben. Ausreisepflichtige Asylbewerber sind keine Straftäter und dürfen deshalb nicht im Strafvollzug untergebracht werden. Das hatte viele Länder vor große Probleme gestellt. Sie setzten die Abschiebehaft aus. NRW hält mit einem neuen, rechtssicheren Konzept für Büren daran fest und nimmt viel Geld in die Hand. Die Verantwortlichen vor Ort zeigen beachtliches Engagement und den Willen, den Ausreisepflichtigen den Aufenthalt hinter den ehemaligen Gefängnismauern so human wie möglich zu gestalten. Das ist zu loben. Allerdings ist der Aufwand enorm. Wirklich Sinn macht eine solche Einrichtung nur, wenn die zuvor vielzitierte länderübergreifende Zusammenarbeit zustande kommt. Davon ist derzeit nicht mehr die Rede. Deshalb muss das Konzept noch einmal auf den Prüfstand.
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