RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, zu: Waffenrecht
Heidelberg (ots)
Unfassbare Tötungsdelikte, wie sie Amokläufe darstellen, sensibilisieren regelmäßig das Schutzbedürfnis und lassen nach Gesetzen rufen, die solche Taten unmöglich machen sollen. Amoklauf ist verboten. Der Wunsch, alle Mittel auszuschließen, mit denen er ausgeführt werden könnte, verspricht etwas völlig Unmögliches. Er müsste zum Beispiel auch Autos einbeziehen. Die Debatte über private Schusswaffen darf nicht leicht genommen werden. Diese können Hemmschwellen senken. Nach Winnenden wurde der Zugang zu legalen Waffen durch Angehörige erschwert. Lörrach ist anders: Eine Kleinkaliber-Sportwaffe war das Mordwerkzeug. Die Frau, die 1996 aus dem Schützenverband ausgetreten war, hätte sie nach heutigem Recht gar nicht besitzen dürfen. Klares Vollzugsdefizit. Gesetzgeberische "Schnellschüsse" hinterlassen solche Lücken. Das würde auch bei einer getrennten Aufbewahrung von Waffen daheim und Munition im Verein so sein: Jeder Schuss müsste gezählt werden. Unrealistisch. Und neue Gesetze richten nichts aus gegen Millionen illegale Waffen, die existieren. Taten wie jetzt wieder in Lörrach sind per Gesetz nicht zu verhindern.
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