RNZ: Das Münchner OLG schließt fachliche Kompetenz sus dem Gerichtssaal aus
Heidelberg (ots)
Wenn man die Presse als vierte Gewalt im Staat begreift, die auch in einem Gerichtsprozess allen auf die Finger schaut, dann ist dieses Losverfahren ungeeignet. Denn nur die Reporter großer Zeitungen verfügen über die fachliche Vorbildung, um dem komplizierten Geschehen in einem Gerichtssaal folgen zu können. Wenn stattdessen die Mitarbeiter eines Anzeigenblatts über rechtsterroristische Morde berichten sollen, ist das ein makabrer Witz. Das Münchner Oberlandesgericht mag diesmal zwar politisch korrekt gehandelt haben, doch es hat zugleich sehr viel fachliche Berichterstattungskompetenz von dem Verfahren ausgeschlossen.
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