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Kölner Stadt-Anzeiger: Innenpolitiker der Koalition begrüßen Vorstoß zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung Bosbach und Wiefelspütz: Verfassungsgemäßheit muss zweifelsfrei sein

Köln (ots)

Innenpolitiker aus Union und SPD haben einen Vorstoß
zum Aus-schluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung 
begrüßt. Die zu diesem Zweck vom niedersächsischen Innenminister Uwe 
Schünemann (CDU) vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzartikels 
21 und des Parteiengesetzes müssten aber "verfassungsrechtlich über 
alle Zweifel erhaben sein", sagte der stellvertretende Vorsitzende 
der Unionsbundestagsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU), dem "Kölner 
Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe). Ähnlich äußerte sich der 
innen-politische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter 
Wiefelspütz: "Ich
halte Schünemanns Vorschlag für sehr erwägenswert, aber die 
entscheidende Frage nach der Verfassungsmäßigkeit solcher Neuerungen 
muss zweifelsfrei beantwortet werden", sagte er der Zeitung.
Schünemann hatte am Mittwoch in Berlin ein Gutachten der 
Verfassungsrechtlers Volker Epping aus Hannover vorgelegt, dass eine 
Möglichkeit aufzeigen soll, wie die NPD als verfassungswidrige Partei
zwar nicht verboten, aber von der staatlichen Parteienfinanzierung 
ausgeschlossen werden könnte. Es könne nicht sein, dass die 
Steuerzahler über den Umweg der Parteienfinanzierung 
verfassungsfeindliche Par-teien alimentierten, sagte Schünemann und 
kündigte an, seinen Vorschlag der bis zum Freitag in Berlin tagenden 
Innenministerkonferenz vorzulegen.
Wiefelspütz stellte eine sorgfältige Prüfung und intensive Diskussion
des Vorstoßes
in den Vordergrund: "In der SPD gibt es seit längerem ähnliche 
Überlegungen, die darauf abzielen, die NPD von der 
Parteienfinanzierung auszunehmen. Ich begrüße die Initiative aus 
Niedersachsen daher sehr." Bosbach äußerte sich distanzierter: "Ich 
würde mich freuen, wenn es verfassungsrechtlich möglich sein sollte, 
die NPD von der öffentlichen Finanzierung auszuschließen, aber ich 
habe da Zweifel", sagte Bosbach mit Blick auf die Karlsruher 
Rechtsprechung der Zeitung. Das Ver-fassungsgericht könnte 
argumentieren, dass die NPD entweder als verfassungs-feindlich auf 
Antrag verboten werden könne, andernfalls aber nach dem 
Gleich-behandlungsgrundsatz wie alle anderen Parteien auch den Regeln
der staatlichen Parteienfinanzierung unterliege.
Bosbach machte die Unterstützung für den Vorschlag Schünemanns von 
der Bewertung des Bundesjustiz- und Bundesinnenministeriums abhängig.
"Wenn beide Verfassungsministerien den Vorschlag für zweifelsfrei 
verfassungskonform erklären, gehe ich den Weg gerne mit. Wenn es 
Zweifel gibt, nicht."

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Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
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