+++ ARD-DeutschlandTREND November 2007: Verständnis für Streiks im Bahnverkehr gestiegen +++
Köln (ots)
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Mehrheit der Deutschen dagegen, dass Gerichte über Streiks entscheiden/Jede fünfte Bundesbürger von Bahnstreiks bislang betroffen
Vor der Entscheidung des sächsischen Landesarbeitsgerichtes in Chemnitz am Freitag über die Bahnstreiks findet eine deutliche Mehrheit der Deutschen von 63 Prozent es falsch, dass Gerichte angerufen werden, um darüber zu entscheiden, ob Gewerkschaften streiken dürfen. Nur 34 Prozent halten im aktuellen ARD-DeutschlandTrend diesen Weg für richtig. Für diese Umfrage im Auftrag der ARD-Tagesthemen hat Infratest dimap am Montag und Dienstag 1.000 Bundesbürger telefonisch befragt.
Jeder fünfte Bundesbürger (20 Prozent) war nach eigenen Aussagen vom Streik der Lokführer bereits persönlich betroffen und musste Verspätungen bzw. den Ausfall von Zügen hinnehmen oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Das Verständnis für die Streikmaßnahmen der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hat darunter allerdings nicht gelitten. Im aktuellen ARD-DeutschlandTrend äußern 66 Prozent der Befragten Verständnis dafür, dass die Lokführer in den letzten Wochen mehrfach gestreikt haben, um einen eigenständigen Tarifvertrag und Lohnerhöhungen durchzusetzen. 32 Prozent halten die Streiks für unberechtigt. Das Verständnis bei den direkt Betroffenen fällt mit 71 Prozent sogar noch etwas höher aus als im Durchschnitt.
Der Fortgang der Streiks der GDL wird von einer wachsenden Zustimmung der Bevölkerung begleitet. Mitte Oktober erklärten 64 Prozent der Bundesbürger, Verständnis für die Streiks zu haben, Anfang Oktober bekundeten 57 Prozent ihre Zustimmung zu den Streiks der GDL.
Befragungsdaten - Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren - Fallzahl: 1.000 Befragte - Erhebungszeitraum: 29. und 30. Oktober 2007 - Erhebungsverfahren: Computergestützte Telefoninterviews (CATI) - Stichprobe: Repräsentative Zufallsauswahl/Randomstichprobe - Fehlertoleranz: 1,4* bis 3,1** Prozentpunkte * bei einem Anteilswert von 5%; ** bei einem Anteilswert von 50%
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