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SAT.1 gewinnt Prozeß im Fall Lebach
SAT.1 hat das Verfahren um die Austrahlung der Dokumentation "Der Fall Lebach" endgültig gewonnen.

Berlin (ots)

Das Landgericht Mainz wies heute die Klage eines Täters endgültig
ab. Dieser hatte im Dezember 1996 versucht die Ausstrahlung in SAT.1
zu verhindern, weil er darin eine Verletzung seiner
Persönlichkeitsrechte sah.
In Mainz wurde dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung
zunächst stattgegeben, so dass SAT.1 die Dokumentation nicht
austrahlen konnte.
In der nächsten Instanz bestätigte dann das Oberlandesgericht
Koblenz, das Ausstrahlungsverbot. SAT.1 legte daraufhin
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Koblenz ein.
Mit Beschluss vom 25. November 1999 gab das
Bundesverfassungsgericht der Beschwerde statt und stellte fest, dass
sowohl das Mainzer als auch das Koblenzer Urteil verfassungswidrig
seien.
Dies wurde vor allem damit begründet, dass die Richter die
Bedeutung der Rundfunkfreiheit verkannt hätten. Für das Verbot einer
Sendung müßten schwerwiegende Gründe vorliegen, dies sei hier nicht
gegeben. Ein Straftäter habe keinen Anspruch darauf, "mit seiner Tat
allein gelassen zu werden".
Das Bundesverfassungsgericht wies daraufhin die Sache zur
nochmaligen Entscheidung an das Landgericht Mainz zurück, das heute
das Sendeverbot aufhob.
SAT.1 wird nun über einen Ausstrahlungtermin "Der Fall Lebach"
entscheiden.
Kristina Faßler
SAT.1 UNTERNEHMENSKOMMUNIKATION
Tel.: 030 / 2090-2350 / Fax: 030 / 2090-2355
E-Mail:  Kristina.Fassler@sat1.de
SAT.1 im Internet: http://www.sat1.de

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