Richterin Barbara Salesch präsentiert am Dienstag, 4. Februar 2003, 15.00 Uhr, ihre 500. Sendung
Berlin (ots)
Am Dienstag, 4. Februar 2003, feiert "Richterin Barbara Salesch" ein beachtliches Jubiläum. 500 Sendungen bestritt die die wohl bekannteste TV-Richterin Deutschlands, immer montags bis freitags, 15.00 Uhr in Sat.1, mit ihren Strafgerichtsprozessen. Dabei erreichte die Quoten-Queen der Daytime im vergangenen Jahr einen durchschnittlichen Marktanteil in der Zielgruppe der 14 - 49-jährigen Zuschauer von 24 Prozent und Spitzenmarktanteile bis zu 35,7 Prozent.
Für ihre engagierte Courtshow wurde die patente Richterin aus Hamburg sogar mit dem Deutschen Fernsehpreis 2002 ausgezeichnet. Mit diesen Erfolgen bleibt Barbara Salesch als Spitzenreiterin unter den Court- und Personal-Help-Shows am Nachmittag nach wie vor unerreicht!
Gestartet war "Richterin Barbara Salesch" bereits im Jahr 1999. Rund ein Jahr lang brachte sie in ihrem Schiedsgericht Streithähne miteinander ins Gespräch und entschied in interessanten Streitfällen - vom "Maschendrahtzaun" bis zum Ärger um einen schrottreifen Gebrauchtwagen.
Seit dem 2. Oktober 2000 beschäftigt sie sich vor der Kamera mit dem Strafrecht. Sie verhandelt Delikte, wie sie Tag für Tag vorkommen. Dabei orientiert sie sich so nah wie möglich am Alltag in deutschen Gerichtssälen: Echte Juristen als Staatsanwälte und Verteidiger, authentische Fälle, wie sie jeden Tag vor Gericht verhandelt werden - Diebstahl, unterlassene Hilfeleistung, Betrug, Nötigung. Weil im echten Strafgericht Kameras nicht zugelassen sind, werden Angeklagte und Zeugen von Darstellern gespielt.
Barbara Salesch beantwortet in ihren Verfahren Fragen, die viele Menschen interessieren. Es geht um Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung und Körperverletzung, aber auch um Massendelikte wie Alkohol am Steuer. "Wer weiß schon, dass auch Alkoholfahrten ohne Folgen den Fahrer ins Gefängnis bringen können? Ich verhandle Delikte wie Umweltstraftaten, Steuerhinterziehung und Sachbeschädigung: Straftaten, von denen fast jeder einzelne Bürger mindestens eine begangen hat, ohne jemals vor Gericht gestanden zu haben", erklärt Richterin Barbara Salesch. "Unwissenheit schützt in der Regel nicht vor Strafe. Gerade darum ist es gut, wenn ich mit meiner Sendung aufklären und vorbeugen kann".
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