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Haufe aktuell: Reform zum Ehrenamt endgültig beschlossen

Freiburg (ots)

Nach langem Vorlauf wurde die umfassende Reform
des Gemeinnützigkeitsrechts heute vom Bundesrat verabschiedet. Damit 
kann das Gesetz - wie geplant - rückwirkend zum 1. Januar 2007 in 
Kraft treten.
Erstmals gibt es spürbare Steuervergünstigungen für die 
Vorstandsarbeit und alle, die sich ehrenamtlich engagieren. Mit der 
neuen Ehrenamtspauschale können Vereine und Verbände steuerfrei bis 
zu 500 Euro pro Jahr an engagierte nebenberufliche Vereinsmitglieder 
zahlen. Profitieren werden nicht nur die vielen ehrenamtlichen 
Vereinsvorstände, sondern auch weitere Vereinshelfer bis hin zum 
Platzwart, wenn man für seinen sonst ehrenamtlichen Einsatz von 
seinem Verein eine kleine Aufwandsentschädigung erhält. So hat jeder 
Bürger die Möglichkeit, von der Neuregelung zu profitieren.
Darüber hinaus wird der bekannte "Übungsleiterfreibetrag" von 
bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht. Wer sich nebenberuflich zum 
Beispiel als Trainer, Betreuer oder Chorleiter engagiert, kann bis 
175 Euro im Monat abgabenfrei von der gemeinnützigen Organisation 
ausgezahlt bekommen.
Auch bei der "wirtschaftlichen Betätigung" erhalten die 
gemeinnützigen Organisationen mehr Steuerspielraum durch die Anhebung
der so genannten Zweckbetriebsgrenze von 30.678 Euro auf 35.000 Euro.
Davon betroffen sind zum Beispiel der Verkauf von Speisen und 
Getränken bei Vereinsfesten oder Werbeeinnahmen.
Weitere finanzielle Anreize ergeben sich aus einem verbesserten 
Spenden- und Stiftungsrecht.
Prof. Gerhard Geckle, Vereinsexperte aus Freiburg: "Das ist das 
richtige Signal, dass man bei weit über 600.000 eingetragenen 
Vereinen nicht nur die gemeinnützige Zielsetzung unterstützt, sondern
jetzt auch die Millionen von engagierten Mitgliedern über den neuen 
Steuerfreibetrag für das Ehrenamt und die Anhebung der 
Übungsleiterpauschale richtig motiviert."
Prof. Geckle steht Pressevertretern gern für ein Gespräch zur 
Verfügung.
Ein Gesamtüberblick zur Gemeinnützigkeitsreform mit 
Praxishinweisen kann per E-Mail bei der Pressestelle der Haufe 
Mediengruppe angefordert werden.

Pressekontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel.: 0761-3683-975
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de

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