Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2003/2004 erfordern rechtzeitiges Handeln: Haufe unterstützt bei der Umstellung
Freiburg (ots)
Auch wenn die endgültige Gestalt der geplanten Gesetzesänderungen wohl erst nach der zweiten Beratung im Bundesrat bzw. im Vermittlungsverfahren feststehen wird, informiert die Haufe Mediengruppe angesichts der Flut an Änderungen schon jetzt über die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel. Ein Großteil davon soll bereits zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Vorziehen der Steuerreform auf 2004
Das Steueränderungsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz haben starke Auswirkungen auf den Personalbereich. Allein das Vorziehen der Steuerreform würde bedeuten, dass es für 2004 komplett neue Lohnsteuerwerte geben wird. So sollen ab dem 1.1.2004 der Eingangs- und der Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer herabgesetzt werden. Der Grundfreibetrag für Ledige und Verheiratete soll in diesem Zusammenhang angehoben werden.
Neue Sozialversicherungswerte 2004
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden nur leicht angehoben. Dadurch steigen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil für Spitzenverdiener, welche den Höchstbeitrag zu entrichten haben, zum Jahreswechsel nur leicht an, soweit sie nicht zusätzlich durch eine Beitragssatzveränderung betroffen werden. So steht beispielsweise der monatlichen Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zum Jahreswechsel 2002 auf 2003 in den alten Bundesländern um 600 EUR (neue Bundesländer 500 EUR) diesmal lediglich ein Plus von 50 bzw. 100 EUR gegenüber. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt bis 19. Dezember 2003 (letzter Bundesratstermin des Jahres) offen: Der aktuelle Wert von 19,5 % kann nur dann für 2004 konstant gehalten werden, wenn die Rücklagen der Rentenversicherer (Schwankungsreserve) erneut reduziert und gleichzeitig die Renten anstatt zur Jahresmitte 2004 erst zum Januar 2005 erhöht werden. Lassen sich diese Voraussetzungen politisch nicht durchsetzen, droht ein Beitragssatz zwischen 20,2 und 20,4 %.
Der ab 2004 anzuwendende durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen steigt auf 14,3 % (entgegen 14,0 % im Jahr 2003). Dies bedeutet, dass der maximale Beitragszuschuss an privat versicherte Arbeitnehmer zu deren Krankenversicherung von 241,50 EUR im laufenden Jahr auf 249,36 EUR klettern wird.
Steuerlicher Verlustausgleich
Geplant ist die Abschaffung des derzeit geltenden eingeschränkten Verlustausgleichs. Ab 2004 sollen Verluste aus einer Einkunftsart, welche innerhalb eines Veranlagungszeitraums angefallen sind, unbegrenzt mit positiven Einkünften aus einer anderen Einkunftsart verrechnet werden können. Eine Verschärfung der steuerlichen Verlustnutzung stellt hingegen die geplante Einführung einer sog. Mindeststeuer in Gestalt einer der Höhe nach nur begrenzt möglichen Nutzung steuerlicher Verlustvorträge dar.
AfA-Halbjahresregelung
Die bisher anwendbare Halbjahresregelung für Absetzungen für Abnutzungen (AfA) bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens soll abgeschafft werden. Bislang konnte bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts im ersten Halbjahr der volle AfA- Jahresbetrag, bei Anschaffung im zweiten Halbjahr der halbe AfA- Jahresbetrag geltend gemacht werden. Ab 2004 soll diese Vereinfachungsregelung entfallen und künftig AfA erst vom Zeitpunkt der Anschaffung ("Pro rata Temporis") an möglich sein.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen
Wieder einmal hat sich der Gesetzgeber die Modernisierung und Vereinfachung der Besteuerung zum Ziel gesetzt und dazu den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) vorgelegt. Ein Teil des Gesetzentwurfs ist die Einführung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen.
Eckpfeiler des traditionellen Lohnsteuerverfahrens sind die Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuer-Anmeldung, der Ermäßigungsantrag und die Einkommensteuererklärung. Vorherrschendes Kommunikationsmedium ist das Papier. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die heutigen papiergebundenen Abläufe zukünftig weitgehend vollelektronisch abgewickelt werden. Wie bereits die Lohnsteuer-Anmeldungen, sollen auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern künftig elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Damit entfällt das Aufkleben auf die Lohnsteuerkarte. Die Arbeitnehmer sollen einen Ausdruck dieser Daten erhalten, der in einfachen Fällen zur Veranlagung genutzt werden kann. Arbeitnehmer können so schneller einen Steuerbescheid - und ggf. eine Einkommensteuererstattung - erhalten.
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004
Der Bundesrat hat am 26. September 2003 den von der Bundesregierung vorgelegten Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 (LStÄR 2004) zugestimmt.
Mit den LStÄR 2004 wurden die Lohnsteuerrichtlinien 2002 an die seit dem Kalenderjahr 2002 vorgenommenen Rechtsänderungen sowie an die Entwicklung der Rechtsprechung und die zwischenzeitlich geänderten Rechtsvorschriften und Verwaltungsentscheidungen zum 1. Januar 2004 angepasst.
Hervorzuheben sind die folgenden Neuregelungen:
- Wegfall der 150 Euro-Grenze bei sonstigen Bezügen, Aufhebung R 119 Abs.2.. - Der Maßstabzinssatz, ab dem bei Arbeitgeberdarlehen kein Zinsvorteil anzusetzen ist, wird von 5,5 % auf 5 % gesenkt (R 31 Abs. 11).
Modifizierung der Gewerbesteuer
Die Bundesregierung plant, im Rahmen der Gemeindefinanzreform ab dem Erhebungszeitraum 2004 die bisherige Gewerbesteuer, die in Gemeindewirtschaftssteuer umbenannt wird, zu einer verlässlichen und stetigen Einnahmequelle der Gemeinden umzugestalten. Geplant ist derzeit die Einbeziehung selbständig Tätiger in die Gewerbesteuerpflicht sowie Änderungen im Bereich der Bemessungsgrundlage, der Steuermesszahl und beim Gewerbesteuerhebesatz. Des Weiteren soll die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfallen.
Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt (Inkrafttreten zum 1. Januar 2004 geplant)
Das Gesetz zu den Reformen am Arbeitsmarkt bringt aus arbeitsrechtlicher Sicht unter anderem die Änderung des Kündigungsschutzgesetzes, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes mit sich. Neu eingestellte befristet Beschäftigte sollen auf den Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern, ab dem das Kündigungsschutzgesetz gilt, nicht angerechnet werden, damit insbesondere Kleinbetriebe mit i.d.R. fünf oder weniger Arbeitnehmern neue Arbeitnehmer einstellen können ohne in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes zu fallen. Die Einzelheiten hierzu sind noch umstritten. Bei Kündigungen soll die Sozialauswahl auf vier Grunddaten beschränkt werden: Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eventuell Schwerbehinderteneigenschaft. Es soll einen gesetzlichen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage geben. Für alle Klagen gegen eine Kündigung soll die Frist einheitlich drei Wochen betragen. Nach dem EuGH-Urteil vom 9. September 2003 soll das Arbeitszeitgesetz insoweit geändert werden, dass sowohl die Arbeitsbereitschaft, als auch der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet werden.
IAS/IFRS-Neuanwender müssen die Eröffnungsbilanz 2004 in IFRS aufzustellen. IAS 32 und IAS 39 sind noch unklar Die Vorlage von Abschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2005 verpflichtet dazu, bereits zum 31. Dezember 2004 Vergleichszahlen zu präsentieren. Die Bereitstellung dieser Informationen setzt eine Rechnungslegung nach IFRS während des gesamten Jahres 2004 voraus.
Folglich ist am 1. Januar 2004, ausgehend von der Bilanz per 31. Dezember 2003, eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen. Dieser Zeitplan zwang somit zu entsprechender Vorbereitung bei den Gesellschaften, ihren Verantwortlichen und ihren Systemen ab dem Jahre 2003. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Gesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Unsicherheit besteht noch über zwei Normen, deren Verabschiedung bis zum 31. März 2004 geplant ist: IAS 32 und IAS 39. Diese müssen rückwirkend zum 1. Januar 2004 integriert werden, obwohl sie zu diesem Datum noch nicht definitiv sind. Hochrangige Mitglieder von IASB und EU-Kommission haben allerdings zugesichert, das von April 2004 bis voraussichtlich Ende 2005 erst einmal keine neuen Standards zur Anwendung gelangen werden, um den Umstellungsprozess nicht weiter zu belasten.
Die Anwendung der IFRS war mit der entsprechenden EU-Verordnung ab 2005 für rund 7000 börsennotierten EU-Unternehmen Pflicht geworden.
Den Mitgliedstaaten steht es frei, die Anforderungen der IAS- Verordnung auf nicht börsennotierte Gesellschaften und die Vorlage von Einzelabschlüssen auszudehnen. Im Gegensatz zu Richtlinien haben EU-Verordnungen Rechtskraft, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Dies war noch beim Bilanzrichtliniengesetz der Fall gewesen und hatte in den 80er Jahren zu einer europaweit ganz unterschiedlichen Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten geführt. Mit der EU-Verordnung ist damit zum ersten Mal eine tatsächlich europaweit einheitliche Rechnungslegung geschaffen.
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Die Haufe Mediengruppe, eines der führenden Verlagshäuser im Bereich Recht, Wirtschaft, Steuern und Informationsverarbeitung, informiert täglich aktuell auf ihrer Homepage www.haufe.de über die geplanten Gesetzesänderungen. Kunden und Interessenten können sich unter der Rubrik "News und Tipps" über die aktuellen Themen informieren oder sich für einen oder mehrere kostenlose fachspezifische Newsletter zu den einzelnen Themen registrieren. So kommen die Nachrichten über geplante gesetzliche Änderungen direkt auf den Bildschirm am Arbeitsplatz bzw. nach Hause.
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