Consultant: Bundessteuerberaterkammer fasst Berufsrecht neu
Bahnbrechende Änderungen öffnen den Beruf des Steuerberaters
Freiburg (ots)
Die Bundessteuerberaterkammer hat mit Wirkung vom 21.12.2004 die Berufssatzung geändert. Dies berichtet das Fachmagazin Consultant in seiner Januar-Ausgabe. Danach können Steuerberater zukünftig Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter als freie Mitarbeiter legal beschäftigen. Ferner bleibt die Verrechnung von Honoraren unterhalb der vorgeschriebenen Mindestgebühr zukünftig straffrei. Dies seien "bahnbrechende Entscheidungen" erklärte der Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Harald Gürmann, gegenüber Consultant.
Die Kammer reagiere damit auf den Druck des Bundeskartellamtes, welches den Paragraph 7 der Berufsordnung der Steuerberater wiederholt kritisiert hatte. Dieser schloss bisher die Beschäftigung von "nicht sozietätsfähigen Personen" durch einen Steuerberater aus. Das Kartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung insbesondere für Bilanzbuchhalter.
Mit der zweiten Änderung der Satzung billigt die Kammer ab sofort die Unterschreitung der Mindestgebühr. Bislang war es strafbar, Honorare zu verrechnen, die unter den in der Gebührenordnung vorgeschrieben Sätzen lagen. Der entsprechende Paragraf 45 Absatz 4 der Berufsordnung wurde gestrichen. Die Kammer passt damit die Berufsordnung der Realität an. In Zeiten sinkender Umsätze konnten viele Steuerberatungskanzleien die Mindestgebühr nicht mehr durchsetzen.
Der Chefredakteur von Consultant, Udo Reuß, begrüßte die Entscheidung: "Mit diesen berufsrechtlichen Änderungen beweist die Bundessteuerberaterkammer - wenn auch wieder einmal nur unter Druck von außen - Realitätssinn. Nach den gravierenden Änderungen des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer und den geplanten Reformen des Rechtsdienstleistungsgesetzes mussten die Steuerberater ihre Blockadehaltung aufgeben", betont Reuß.
Allerdings sprach sich der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Klaus Heilgeist, gegenüber Consultant gegen weiter reichende Reformen aus. Aufgrund des Verschwiegenheitsgebotes seien Bürogemeinschaften von Steuerberatern mit geprüften Bilanzbuchhaltern nicht möglich. Auch die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen durch Bilanzbuchhalter lehnt Heilgeist ab: "Solange die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Steuererklärung ist, kann man diese nicht Leuten geben, die mit Steuern überhaupt nichts zu tun haben", erklärte Heilgeist gegenüber Consultant.
Am 18. Januar 2005 ist die Bundessteuerberaterkammer zu einer Anhörung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz geladen. Consultant Chefredakteur Reuß ist zuversichtlich: "Die jetzigen Änderungen weisen den Weg für die seit langem geforderte Öffnung des Berufsrechts der Steuerberater."
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