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Haufe Akademie: Auf dem 9. Haufe-Personalkongress stellen Experten arbeitsrechtliche Risiken, Herausforderungen und Praxisempfehlungen rund um Zielvereinbarungs-Systeme vor

Freiburg (ots)

"Nur wer das Ziel kennt, kann treffen", sagt ein
griechisches Sprichwort. Um gemeinsam mit der Unternehmensleitung an
einem Strang ziehen zu können, müssen die Mitarbeiter eines
Unternehmens wissen, wohin die Reise gehen soll. Ein geeignetes
Werkzeug dazu stellt die Einführung eines Zielvereinbarungs-Systems
(ZV-System) dar. Welches die wichtigsten Prinzipien hierbei sind, wie
das System erfolgreich eingeführt werden kann und was
arbeitsrechtlich zu bedenken ist, zeigen Experten auf dem 9.
Haufe-Personalkongress am 19. und 20. Oktober 2005 in Mannheim.
Den Nutzen von ZV-Systemen macht die Praxiserfahrung von
ProSiebenSat.1 Media AG deutlich: Die Einführung des ganzheitlichen
ZV-Systems "TOP Ziele" hat nach Aussage der Führungskräfte und der
Unternehmensleitung bewirkt, dass Reibungsverluste deutlich
vermindert und mehr Energie auf das Wesentliche fokussiert werden.
Die Businessplanung kann nun direkter mit der konkreten
Arbeitssituation vieler Mitarbeiter verbunden werden. Die Mitarbeiter
wertschätzen die erreichte Transparenz der eigenen definierten
Hauptaufgaben, die Klarheit über die Geschäftsziele des Unternehmens
und die Förderung der Kommunikation mit den eigenen Vorgesetzten.
"Damit die Einführung von ZV-Systemen erfolgreich verläuft, müssen
die einzelnen Phasen gründlich aufgesetzt sein", so Arne Priess,
Vorstand der HRblue AG und maßgeblich an der Einführung von "TOP
Ziele" bei ProSiebenSat.1 Media AG beteiligt. In der
Vorbereitungsphase gelte es, Konzept, Prozess, Instrumente und
Kommunikation aufeinander abzustimmen. Bei der Einführung des Systems
müssten die Mitarbeiter umfassend informiert und für die Sache
gewonnen, die Führungskräfte geschult werden. Die erste Zeit nach der
Einführung sei als kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu
betrachten, so Priess weiter. Der Vortrag von Arne Priess und Bettina
Hörmann, Leiterin Personalentwicklung bei ProSiebenSat.1 Media AG auf
dem 9. Haufe-Personalkongress stellt ein erfolgreiches
Zielvereinbarungs-Praxisbeispiel mit allen bei der Implementierung
auftretenden Herausforderungen und Erfahrungen vor.
Selbstverständlich müssen bei ZV-Systemen auch die rechtlichen
Aspekte beachtet werden. Dr. Georg Annuß, Rechtsanwalt und Experte
für die Gestaltung von Arbeitsverträgen, fasst seine Erfahrungen
folgendermaßen zusammen: "Fehlen bei Abschluss der Zielvereinbarungen
klare Vorstellungen darüber, wie die Zielerreichung festgestellt
wird, sind rechtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert." Bei der
Einführung von ZV-Systemen, betont Annuß, müsse ein "Pulsieren" der
Vertragsgestaltung zwischen Flexibilität und Inhaltskontrolle möglich
gemacht werden - und gleichzeitig müssten die tarifrechtlichen
Schranken für Zielvereinbarungen ebenso bedacht werden wie die Rolle
des Betriebsrats als Hüter der Zielvereinbarung.
Richtig konzipiert und eingeführt helfen Zielvereinbarungen,
Kosten zu sparen und das unternehmerische Tun auf viele Schultern zu
verteilen. Wie es in der Personalarbeit gelingt, das System
erfolgreich in Unternehmen einzusetzen, zeigt der 9.
Haufe-Personalkongress am 19. und 20. Oktober 2005 in Mannheim.
Interessierte können sich ab sofort informieren unter Tel. 0761 / 47
08 - 811 oder http://www.haufe-akademie.de
Frühbucher erhalten bis zum 1. September einen vergünstigten
Kongresspreis von 1.160 Euro netto. Danach kosten die Kongresstickets
1.280 Euro netto. Weiterführende Seminare finden vor und nach dem
Kongress statt.
Weitere Informationen zu Kongress und Presseakkreditierung:
Haufe Akademie
Kerstin Schreck
Hindenburgstr. 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761 4708-228
mailto:pressestelle@haufe-akademie.de
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstr. 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761 36 83 - 940
mailto:pressestelle@haufe.de

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