Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen: Bundesregierung beschließt Übergangsregelung - Haufe informiert über konkrete Auswirkungen und bietet Aufhebungsvertrag an
Freiburg (ots)
Für Arbeitnehmerabfindungen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die nach dem 31. Dezember 2005 vereinbart werden (§ 3 Nr. 9 EStG) gibt es keine Freibeträge mehr. Bisher konnten diese bis zu 11.000 Euro Abfindung steuerfrei sein, je nach Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt. Das bedeutet, dass Verträge über Abfindungen auf jeden Fall noch in diesem Jahr abgeschlossen werden müssen, um die bisherigen Freibeträge nutzen zu können. Die Auszahlung kann dann erst 2006 erfolgen.
Die Haufe Mediengruppe bietet als einer der führenden Anbieter von Steuerfachinformationen auf der Internetseite http://www.haufe.de/abfindung einen Aufhebungsvertrag zum kostenlosen Download an, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sofern eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits beschlossene Sache ist - die Abwicklung schnell und rechtssicher durchführen können, so dass der Arbeitnehmer noch die vollen Freibeträge bei der Abfindung ausschöpfen kann.
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