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Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen: Bundesregierung beschließt Übergangsregelung - Haufe informiert über konkrete Auswirkungen und bietet Aufhebungsvertrag an

Freiburg (ots)

Für Arbeitnehmerabfindungen bei der Beendigung
eines Arbeitsverhältnisses, die nach dem 31. Dezember 2005 vereinbart
werden (§ 3 Nr. 9 EStG) gibt es keine Freibeträge mehr. Bisher
konnten diese bis zu 11.000 Euro Abfindung steuerfrei sein, je nach
Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder
Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wurde eine Übergangsregelung
geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die
Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem
Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt. Das
bedeutet, dass Verträge über Abfindungen auf jeden Fall noch in
diesem Jahr abgeschlossen werden müssen, um die bisherigen
Freibeträge nutzen zu können. Die Auszahlung kann dann erst 2006
erfolgen.
Die Haufe Mediengruppe bietet als einer der führenden Anbieter von
Steuerfachinformationen auf der Internetseite
http://www.haufe.de/abfindung einen Aufhebungsvertrag zum kostenlosen
Download an, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sofern eine
Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits beschlossene Sache ist -
die Abwicklung schnell und rechtssicher durchführen können, so dass
der Arbeitnehmer noch die vollen Freibeträge bei der Abfindung
ausschöpfen kann.

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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