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So viele Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen wie lange nicht mehr: Haufe hilft bei der pünktlichen Umstellung zum 1. Januar 2006

Freiburg (ots)

Der 1. Januar ist wie fast jedes Jahr -
unabhängig von den Beschlüssen der neuen Bundesregierung, die bereits
am 1. Januar in Kraft treten - wieder ein Stichtag für wichtige
gesetzliche Änderungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
So wird beispielsweise die Online-Übermittlung der
Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise an die
Sozialversicherungsträger zur Pflicht. Da rund 250.000 Arbeitgeber
von der Umstellung betroffen sind, ist zu raten, sich vorzeitig damit
auseinander zu setzen. Wer sich schon jetzt auf den Online-Transfer
umstellt, erspart sich zum Jahreswechsel viel Ärger durch Engpässe.
Ebenso wird die Fälligkeit für die
Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum Monatsende angepasst. Das
bedeutet, dass diese spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des
Monats, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, fällig werden. Damit
kleine und mittlere Unternehmen im Monat der Umstellung nicht zu hoch
belastet werden, wird eine Übergangsregelung angeboten. Sie
ermöglicht den betroffenen Unternehmen, die Beiträge für Januar 2006
in Höhe eines Sechstels der Beitragsschuld erst mit den Beiträgen für
die Monate Februar bis Juli 2006 zu zahlen. Gerade deshalb ist es
wichtig, sich frühzeitig auf die Änderungen zum Jahreswechsel
einzustellen.
Erhöhung der Vorsorgepauschale
Durch die Erhöhung der Vorsorgepauschale ergeben sich für 2006
komplett neue Lohnsteuerwerte, da die Vorsorgepauschale in die
Steuerbeträge der Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist. Arbeitnehmer
wurden schon 2005 durch die erweiterte Berücksichtigung von
Vorsorgeaufwendungen steuerlich entlastet. Die einheitlichen
Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen waren letztmals im Jahr 2004
anzuwenden. Ab 2005 können die Rentenversicherungsbeiträge
grundsätzlich in Höhe von 60 Prozent des Maximalbetrags von 20.000
Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 40.000 Euro) steuermindernd
berücksichtigt werden, wobei steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur
Rentenversicherung diesen Abzugsbetrag mindern. Der Anteil der
abzugsfähigen Rentenversicherungsbeiträge steigt nun jährlich um 2
Prozent an, so dass die Rentenversicherungsbeiträge ab 2025 zu 100
Prozent in Abzug gebracht werden können.
Vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wurde vorgezogen.
So werden diese ab Januar 2006 in voraussichtlicher Höhe der
Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats
fällig. Das bedeutet, dass der Folgemonat als Fälligkeitsmonat dann
Vergangenheit ist. Zu zahlen ist künftig bereits in dem Monat, in dem
die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder
Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt
gilt. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltabrechnung durch den
Arbeitgeber hat nun keinerlei Einfluss mehr auf die Fälligkeit der
Beiträge. Die Beiträge werden de facto bereits zum Ende eines jeden
laufenden Monats zur Zahlung an die Krankenkassen fällig, in der
Regel also rund zwei Wochen früher. Arbeitgeber müssen die
voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld heranziehen, um die Beiträge
fristgerecht abführen zu können.
Anhebung der Sachbezugswerte
Durch die Änderung der Sachbezugsverordnung gibt es für das Jahr
2006 neue Sachbezugswerte. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft
werden nach den jeweils zu erwartenden Preissteigerungsraten
angehoben. Bei Arbeitnehmern, denen freie Unterkunft oder freie
Verpflegung gewährt wird, erhöhen sich dadurch die
Sozialversicherungsbeiträge. In den alten und neuen Bundesländern
sind nach wie vor unterschiedliche Sachbezugswerte gültig.
Nur noch elektronische Meldungen und Beitragsnachweise
Meldungen und Beitragsnachweise nehmen Krankenkassen nur noch an,
wenn sie elektronisch übermittelt werden. Die bisherige Papiermeldung
auf dem Postweg oder eine Übermittlung auf Diskette oder anderen
Datenträgern ist ab dem Jahreswechsel nicht mehr zulässig. Nur wer
sich rechtzeitig mit den bevorstehenden Neuerungen befasst, kann mit
einem reibungslosen Umstieg rechnen. Der Umstieg ist bereits jetzt
schon möglich - ab Januar 2006 ist er Pflicht.
Service von Haufe
Die Haufe Mediengruppe, eines der führenden Medienhäuser im
Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern, passt ihre
Fachinformationsprodukte und Anwenderprogramme umgehend an die neuen
Regelungen an, damit Unternehmen und Betriebe die Änderungen schnell
und rechtssicher umsetzen können. Kunden und Interessenten können
sich auf der Homepage http://www.haufe.de unter der Rubrik "News und
Tipps" täglich aktuell über die Änderungen und Reformen informieren
oder sich für einen oder mehrere kostenlose fachspezifische
Newsletter zu den einzelnen Themen registrieren. So kommen die
Nachrichten direkt auf den Bildschirm am Arbeitsplatz bzw. nach
Hause.

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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