So viele Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen wie lange nicht mehr: Haufe hilft bei der pünktlichen Umstellung zum 1. Januar 2006
Freiburg (ots)
Der 1. Januar ist wie fast jedes Jahr - unabhängig von den Beschlüssen der neuen Bundesregierung, die bereits am 1. Januar in Kraft treten - wieder ein Stichtag für wichtige gesetzliche Änderungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
So wird beispielsweise die Online-Übermittlung der Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger zur Pflicht. Da rund 250.000 Arbeitgeber von der Umstellung betroffen sind, ist zu raten, sich vorzeitig damit auseinander zu setzen. Wer sich schon jetzt auf den Online-Transfer umstellt, erspart sich zum Jahreswechsel viel Ärger durch Engpässe.
Ebenso wird die Fälligkeit für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum Monatsende angepasst. Das bedeutet, dass diese spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, fällig werden. Damit kleine und mittlere Unternehmen im Monat der Umstellung nicht zu hoch belastet werden, wird eine Übergangsregelung angeboten. Sie ermöglicht den betroffenen Unternehmen, die Beiträge für Januar 2006 in Höhe eines Sechstels der Beitragsschuld erst mit den Beiträgen für die Monate Februar bis Juli 2006 zu zahlen. Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig auf die Änderungen zum Jahreswechsel einzustellen.
Erhöhung der Vorsorgepauschale
Durch die Erhöhung der Vorsorgepauschale ergeben sich für 2006 komplett neue Lohnsteuerwerte, da die Vorsorgepauschale in die Steuerbeträge der Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist. Arbeitnehmer wurden schon 2005 durch die erweiterte Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen steuerlich entlastet. Die einheitlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen waren letztmals im Jahr 2004 anzuwenden. Ab 2005 können die Rentenversicherungsbeiträge grundsätzlich in Höhe von 60 Prozent des Maximalbetrags von 20.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 40.000 Euro) steuermindernd berücksichtigt werden, wobei steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung diesen Abzugsbetrag mindern. Der Anteil der abzugsfähigen Rentenversicherungsbeiträge steigt nun jährlich um 2 Prozent an, so dass die Rentenversicherungsbeiträge ab 2025 zu 100 Prozent in Abzug gebracht werden können.
Vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wurde vorgezogen. So werden diese ab Januar 2006 in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Das bedeutet, dass der Folgemonat als Fälligkeitsmonat dann Vergangenheit ist. Zu zahlen ist künftig bereits in dem Monat, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltabrechnung durch den Arbeitgeber hat nun keinerlei Einfluss mehr auf die Fälligkeit der Beiträge. Die Beiträge werden de facto bereits zum Ende eines jeden laufenden Monats zur Zahlung an die Krankenkassen fällig, in der Regel also rund zwei Wochen früher. Arbeitgeber müssen die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld heranziehen, um die Beiträge fristgerecht abführen zu können.
Anhebung der Sachbezugswerte
Durch die Änderung der Sachbezugsverordnung gibt es für das Jahr 2006 neue Sachbezugswerte. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden nach den jeweils zu erwartenden Preissteigerungsraten angehoben. Bei Arbeitnehmern, denen freie Unterkunft oder freie Verpflegung gewährt wird, erhöhen sich dadurch die Sozialversicherungsbeiträge. In den alten und neuen Bundesländern sind nach wie vor unterschiedliche Sachbezugswerte gültig.
Nur noch elektronische Meldungen und Beitragsnachweise
Meldungen und Beitragsnachweise nehmen Krankenkassen nur noch an, wenn sie elektronisch übermittelt werden. Die bisherige Papiermeldung auf dem Postweg oder eine Übermittlung auf Diskette oder anderen Datenträgern ist ab dem Jahreswechsel nicht mehr zulässig. Nur wer sich rechtzeitig mit den bevorstehenden Neuerungen befasst, kann mit einem reibungslosen Umstieg rechnen. Der Umstieg ist bereits jetzt schon möglich - ab Januar 2006 ist er Pflicht.
Service von Haufe
Die Haufe Mediengruppe, eines der führenden Medienhäuser im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern, passt ihre Fachinformationsprodukte und Anwenderprogramme umgehend an die neuen Regelungen an, damit Unternehmen und Betriebe die Änderungen schnell und rechtssicher umsetzen können. Kunden und Interessenten können sich auf der Homepage http://www.haufe.de unter der Rubrik "News und Tipps" täglich aktuell über die Änderungen und Reformen informieren oder sich für einen oder mehrere kostenlose fachspezifische Newsletter zu den einzelnen Themen registrieren. So kommen die Nachrichten direkt auf den Bildschirm am Arbeitsplatz bzw. nach Hause.
Kontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell