Haufe aktuell: Neue Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Anschaffungen: Jetzt kaufen oder lieber warten?
Freiburg (ots)
Ab dem 1. Januar 2006 und bis zum 31. Dezember 2007 soll die degressive Abschreibung von bisher 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden, um die Investitionsquote der Unternehmen zu erhöhen. Ab 2008 soll dann eine umfassende Unternehmensteuerreform in Kraft treten. Wo liegen die Vorteile, was kann die Neuregelung ab 2006 für Unternehmer, Selbstständige oder deren Berater bedeuten?
Der jeweilige AfA-Satz (20 Prozent bisher oder 30 Prozent in den Jahren 2006 und 2007) ist über die gesamte Abschreibungsdauer gültig. Maßgeblich wird voraussichtlich der Anschaffungszeitpunkt des beweglichen Wirtschaftsguts sein. Für die 30-prozentige AfA muss dieser somit in der Spanne zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2007 liegen. Entscheidend für den Beginn der AfA ist der Zeitpunkt der Lieferung.
Wenn der steuerpflichtige Gewinn in den Jahren 2006 und 2007 gemindert werden soll, sollten geplante Investitionen beweglicher Wirtschaftsgüter ggf. nicht mehr in diesem Jahr getätigt werden, sondern auf den Jahresanfang 2006 verschoben werden. Dabei ist aber zu beachten, dass sich durch eine höhere Abschreibung in den Anfangsjahren das Abschreibungsvolumen für spätere Veranlagungszeiträume entsprechend mindert. Auf die Dauer der Abschreibung und das gesamte Abschreibungsvolumen hat die Wahl der AfA-Methode keine Auswirkung.
Beispiel: Schreinermeister S. plant die Anschaffung eines betrieblichen Pkw. Die Anschaffungskosten betragen 30.000 Euro, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre. Der Anschaffungszeitpunkt liegt alternativ im Dezember 2005 oder im Januar 2006 (Annahme: Übergang zur linearen AfA zum vorteilhaftesten Zeitpunkt, § 7 Abs. 3 EStG; die anteilige Abschreibung von 1/12 für Dezember 2005 wird aus Vereinfachungsgründen vernachlässigt).
Abschreibungsbeträge bei Anschaffung im Dezember 2005 und im Januar 2006
JAHR Dezember 2005: Januar 2006: Differenz Degressive AfA Degressive AfA EUR
20 % 30 % (ab 2008 lineare Afa) (ab 2009 lineare Afa) EUR EUR 2006 6.000 9.000 3.000 2007 4.800 6.300 1.500 2008 4.800 4.410 -390 2009 4.800 3.430 -1.370 2010 4.800 3.430 -1.370 2011 4.800 3.430 -1.370 GESAMT 30.000 30.000 0
Ergebnis: Der Gewinn ist im ersten Jahr bei Anwendung der 30-prozentigen Abschreibung um 3.000 Euro, im zweiten Jahr um 1.500 Euro geringer als bei der 20-prozentigen Abschreibung.
Bei Wirtschaftgütern mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von unter vier Jahren ist regelmäßig die lineare AfA vorteilhafter. Für Wirtschaftsgüter wie z.B. Personalcomputer (gewöhnliche Nutzungsdauer drei Jahre) ändert sich durch die geplante Rechtsänderung in der Regel nichts.
Ob eine Gewinnverlagerung in spätere Veranlagungszeiträume für Unternehmen vorteilhaft ist, hängt von ihrer individuellen steuerlichen Situation ab. Einzelunternehmer und Personengesellschafter, die der Einkommensteuerprogression unterliegen, haben bei einem möglichst gleichmäßigen Gewinnausweis über mehrere Jahre die geringste Steuerlast. Zumal für 2005 und bisher auch 2006 der gleiche Einkommensteuertarif gilt.
Unabhängig von der Neuregelung können Unternehmen noch in diesem Jahr eine gewinnmindernde Ansparrücklage bilden (für neue bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7g Abs. 3 EStG).
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