Ohne Enttäuschungen zum Eigenheim: Ein neuer Rechtsratgeber von Haufe zeigt, wie man die häufigsten Fallen beim Hausbau und Hauskauf sicher umschifft
Freiburg (ots)
Auch heute noch hegen die meisten Menschen den Wunsch nach einer eigenen Immobilie - nach einer Studie der LBS würden etwa 1,3 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland gern eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Doch jeder, der diesen Schritt wagt, sollte gut beraten sein. Nicht nur, weil die finanziellen Rahmenbedingungen - Stichwort gestrichene Eigenheimzulage - stimmen müssen. Sondern auch, weil "Otto Normalverbraucher" hier kaum über Erfahrung verfügt. Gerade auf den Ahnungslosen warten beim Hauskauf oder -bau zahlreiche Hürden und Risiken. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zum Beispiel letztes Jahr 250 Bauverträge überprüft und festgestellt: Viele sind mangelhaft - und verursachen den Bauherren hohe Zusatzkosten, ja treiben manchen sogar in den Ruin. Ein Beispiel: In vielen Verträgen fehlen notwendige Leistungen, etwa dass von der Grundstücksgrenze bis zur Hauswand Anschlüsse für Gas, Wasser und Abwasser gelegt werden müssen. Und dann muss der Bauherr das extra zahlen. Doch wer achtet als Laie schon auf solche "Kleinigkeiten"? Sich vorab schlau zu machen ist also Pflicht für alle Hausbesitzer in spe - alles andere wäre geradezu sträflich.
Da kommt ein neues Buch aus dem Rudolf Haufe Verlag gerade richtig: "101 Fallen auf dem Weg zur eigenen Immobilie" aus der Reihe "Erste Hilfe" spricht alle an, die erwägen, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen und nicht die Fehler machen wollen, die zahlreiche andere vor ihnen gemacht haben. Wie zermürbend Auseinandersetzungen mit Ämtern, Architekten, Maklern, Bauträgern oder Handwerkern nämlich sein können, wissen die beiden Fachautoren nur zu gut. Rechtsanwalt Herbert Aschenbrenner hat sich auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert; als Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen sind ihm die häufigsten Streitpunkte und Stolpersteine mehr als geläufig. Und auch seine Kollegin Ulrike Gantert, die als Fachanwältin arbeitet, kennt zahlreiche Fälle aus ihrer Praxis, wo am Ende der Käufer oder Bauherr der Gelackmeierte war.
Dabei sind es oft ganz einfache Dinge, die der zukünftige Hauseigentümer auf dem Plan haben sollte. Zum Beispiel, dass man vom Bauträger stets die Baupläne einfordert. Und dies am besten im Vertrag festhält - sonst muss man die Unterlagen am Ende kostenintensiv anfertigen lassen, nur weil man später mal eine Wand einreißen lassen möchte. Generell gehört jeder Bauträgervertrag kritisch geprüft. Denn natürlich hat der Bauträger Interesse an für ihn günstigen Regelungen. Doch Verhandlungsspielraum gibt es selbst dann noch, wenn der Bauträger den Vertrag für 100 Wohneinheiten aufgesetzt hat.
Auch bei Verträgen mit Architekten gilt es, auf seine Vorteile zu achten. Und ganz genau zu überlegen, was der Vertragspartner alles leisten soll. Ein Vollauftrag kann nämlich dann problematisch werden, wenn sich die finanzielle Situation des Bauherrn zum Schlechteren wendet - und man lieber auf einige Leistungen verzichten möchte.
Ein anderer Punkt, der beim Bau oft zu Streitigkeiten führt, ist der Fertigstellungstermin. Wer darauf hofft, der im Vertrag fixierte "angestrebte" Termin würde schon eingehalten, jedoch übersieht, dass dieser vom "verbindlichen" erheblich abweicht, hat schlechte Karten. Denn nur der letzte, also der verbindliche Termin zählt - und nur, wenn der nicht eingehalten wird, kann man bei verzögerter Fertigstellung Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bauträger geltend machen.
Natürlich kommen auch besonders trickreiche Fallen zur Sprache - wie etwa die Gebühren für eine "Reservierungsvereinbarung", die zwar meist rechtens sind, aber bei Nichtinanspruchnahme des Kaufrechts den Interessenten teuer zu stehen kommen können.
Das Buch präsentiert sich übersichtlich gegliedert, sodass man schnell zur Lösung seines Problems gelangt. Dabei werden die verschiedensten Konstellationen und Bedürfnisse berücksichtigt: ob man gerade Immobilienangebote prüft oder schon kurz vor der Abnahme steht, ob man auf dem eigenen Grundstück bauen lässt oder eine Eigentumswohnung erwirbt, an deren Planung man sich beteiligen kann. Die leicht verständliche Sprache erleichtert dem Leser den Zugang zur juristischen Materie erheblich.
Der praktische Ratgeber wartet aber nicht nur mit den 101 Fallen und zahlreichen Beispielen auf, sondern hält auch hilfreiche Tools bereit, die der Leser dank der beiliegenden CD-ROM auch gleich nutzen kann. Da gibt es rechtssichere Schreiben für den Fall, dass der Bauträger mit seinen Bauleistungen entgegen der Vereinbarungen noch nicht begonnen hat. Oder eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Oder Muster für Schlüsselfertig- oder Architektenverträge und ein Abnahmeprotokoll u.v.a. Daneben finden sich übersichtliche Checklisten, zum Beispiel zur Prüfung von Angeboten und Schlussrechnungen, des Weiteren wichtige Fristenpläne und schließlich, als Extra auf der CD-ROM, einschlägige Gesetzestexte wie die wichtige Verdingungsordnung Bau (VOB).
Wer sich mit diesem Buch wappnet, kann dem Bau oder Kauf einer Immobilie gelassener entgegensehen. Denn er weiß, worauf er achten muss, wo Kostenfallen lauern und welche Fehler bei der Vertragsgestaltung besonders böse Folgen haben. Jeder Tipp ist sein Geld wert - umso mehr, als das Buch mit 16,80 Euro bei einem Preis liegt, für den der Häuslebauer nicht mal zwei Quadratmeter Dachziegel bekommt.
"101 Fallen auf dem Weg zur eigenen Immobilie" Von Helmut Aschenbrenner und Ulrike Gantert 1. Auflage 2006, Broschur mit CD-ROM, 176 Seiten, 16,80 Euro Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München ISBN 3-448-07293-1 Bestell-Nr. 0006331-0001
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten bei: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tanja Eckenstein Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg Tel. 0761-3683-940, Fax -900 E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
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