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Unternehmenssteuerreform ab 2008 - Haufe-Portal sorgt für mehr Durchblick im Reformendschungel

Freiburg (ots)

Peer Steinbrück geht bei der
Unternehmenssteuerreform auf Nummer sicher: Der amtierende 
Finanzminister vollzieht keinen kompletten Umbau, er reformiert 
partiell. Die gute Nachricht für Unternehmen dabei: In vielen 
Bereichen sinken tatsächlich die Steuersätze. Allerdings verschließt 
das Steinbrück-Ministerium auch zahlreiche Steuerschlupflöcher und 
streicht Vergünstigungen. Deshalb werden die Finanzfachleute im 
Unternehmen in den kommenden Monaten gefragte Ratgeber sein. Auch 
weil viele Vergünstigungen bereits zu Beginn der 
Unternehmenssteuerreform gelten, die Gegenfinanzierung aber erst 
später startet. Wer hierbei den Überblick im Steuerdschungel behält, 
kann dem Fiskus ein Schnippchen schlagen.
Beispiel Körperschafts- und Gewerbesteuer: Dank der 
Steinbrück-Reformen sinkt die Gesamtbelastung deutlich, von 
durchschnittlich knapp 39 Prozent auf rund 30 Prozent. Und auch von 
einer verbesserten Ansparabschreibung können viele Unternehmen 
profitieren: Ab dem kommenden Jahr lassen sich für künftige 
Investitionen bis zu 235.000 Euro steuermindernd zurückstellen. 
Ebenso gibt es bei der Gewerbesteuer Vorteile: Personengesellschaften
werden in der Lage sein, ihre Gewerbesteuerzahlung mehr als bisher 
auf die Einkommensteuerschuld anrechnen zu lassen. Im Gegenzug kann 
die Gewerbesteuer nicht mehr von der eigenen Bemessungsgrundlage 
abgezogen werden.
Wer bislang rechtliche Nischen ausnutzte, um seine Zahlungen zu 
mindern, bekommt mit dem Beginn der Steinbrück-Reform jedoch 
Probleme, wie am Beispiel "Zinsschranke" ersichtlich: Konnten größere
Unternehmen mit ausländischen Niederlassungen ihre Steuern in 
Niedrigsteuerländer verschieben, wird diese Möglichkeit nun 
eingeschränkt. Mit der Unternehmenssteuerreform wird eine 
Zinsschranke eingeführt. Das Unternehmen kann also grundsätzlich die 
Schuldzinsen in Höhe seiner Zinserträge abziehen. Darüber hinaus sind
die Schuldzinsen nur bis zur Höhe von 30 Prozent des um die 
Zinsaufwendungen und um die Abschreibungen erhöhten sowie um die 
Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns abzugsfähig. Allerdings
räumt die Reform den Unternehmen einen Freibetrag von einer Million 
Euro ein.
Für kleine Unternehmen besonders schmerzhaft ist der Wegfall der 
degressiven Abschreibung. Am besten man zieht ohnehin geplante 
Investitionen in Fuhrpark, Maschinen oder andere höherwertige Güter 
noch in den Zeitraum 2007 vor. Interessant ist diese 
Abschreibungsvariante, weil der Anteil der Absetzung in den ersten 
Jahren deutlich höher ausfällt als bei der linearen Abschreibung, bei
der die Abnutzung gleichmäßig auf mehrere Jahre verteilt wurde. 
Außerdem sinkt die Grenze für die Sofortabschreibung der 
Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) von bisher 410 Euro auf 150 
Euro. Tipp: Diese Verschlechterung können Unternehmen teilweise 
kompensieren, indem die neue Möglichkeit nutzen, Abschreibungspools 
für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro  zu 
bilden.
Diese Beispiele zeigen, dass nur bestens informierte Unternehmen 
von der Steuerreform ausreichend profitieren können. Das dafür 
notwendige Fachwissen schöpfen sie - immer aktuell, fundiert und 
branchenspezifisch - aus "Haufe Rechnungswesen Office Professional 
online". Ob Rechnungslegung, betriebliche Steuern, Finanzierung oder 
Controlling - hier finden Unternehmer genau das für Ihren Bereich 
relevante Praxis-Know-how. Durch die direkte Verlinkung können sie 
sich je nach Bedarf einen schnellen Überblick über ein Thema 
verschaffen oder vertiefend in die Fachbeiträge einsteigen.
Um die Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform entsprechend 
umsetzen zu können, bietet "Haufe Rechnungswesen Office Professional 
online"  relevante Fachinformationen für die betriebliche Praxis. 
Somit versäumt der Firmenchef keine Fristen und kann 2007 noch 
steuersparende Regelungen ausnutzen. Ebenso erfährt der Anwender, wie
er im Rahmen der Unternehmenssteuerreform mit besonders komplexen 
neuen Regelungen, z.B. mit den geänderten Bestimmungen zum so 
genannten Mantelkauf, den wesentlich eingeschränkten 
Gestaltungsmöglichkeiten der Wertpapierleihe oder der 
Thesaurierungsbegünstigung,  umzugehen hat. Kurz: mit Haufe 
Rechnungswesen Office Professional online bekommt er das notwendige 
Praxiswissen und die passenden Instrumente für den perfekten Umgang 
mit der Unternehmenssteuerreform.
"Haufe Rechnungswesen Office Professional online" 
   Online-Version, 456 Euro. 
   Rudolf Haufe Verlag, Freiburg. 
   ISBN:  978-3-448-08285-2 
   Bestell-Nr.:  A01028VJ01

Pressekontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Tel. 0761-3683-940
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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