VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland:
Leipzig (ots)
- Public Value, Innovation und Medienpluralismus: Private Angebots- und Anbietervielfalt ist wesentlicher Träger von Informations- und Meinungsfreiheit - Grundlage öffentlich-rechtlicher Gebührenfinanzierung muss ein transparenter glaubwürdiger Public Value-Test sein
Am Rande des Medientreffpunkts Mitteldeutschland hat der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, heute die unverhohlene Dreistigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scharf kritisiert, mit der diese in ihren als selbsternannte "Leuchttürme der Glaubwürdigkeit" überhöhten Programmen Politik betreiben: "Die Weltuntergangsszenarien, mit denen ARD und ZDF derzeit den Versuch der Medienpolitik untergraben, eine europa- und wettbewerbskonforme Legitimationsbasis für die Gebührenfinanzierung zu finden, sind fernab jeglicher Marktrealität. Sie entbehren jeglicher Grundlage und können bestenfalls als Beweis eines wachsenden Realitätsverlustes gewertet werden", so Doetz.
Der VPRT-Präsident stellte klar, dass der aktuelle Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags - anders als es ARD und ZDF Glauben machen wollten - den Auftrag der Anstalten erheblich erweitert. Er bewertete es als äußerst kritisch, dass die geplante weit reichende Ermächtigung für Abrufdienste, sendungs- und nicht sendungsbezogene Telemedien sowie für Archive im Online-Bereich erhebliche Gebührensteigerungen nach sich ziehen werde, da jeder einzelne Abruf zusätzliche Kosten verursache. Diese müssten von allen Gebührenzahlern getragen werden. Doetz wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Medienpolitik mit der Beauftragung dieser Angebote dem Grunde nach ohnehin bereits die nächste Gebührenerhöhung beschließe, da damit aus der Option des öffentlich-rechtlichen Rundfunks juristisch zugleich eine Pflicht werde. Die Gefahr erneuter Wettbewerbsklagen etwa der betroffenen Internetunternehmen scheine die Politik im Übrigen nicht davon abzuhalten, das bisherige duale Rundfunksystem durch die Ausweitung der Grundversorgung auf das Internet nunmehr durch eine duale elektronische Medienordnung zu ersetzen.
Es sei abgesehen davon lächerlich, wenn Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowohl im Programm- als auch im Onlinebereich die Notwendigkeit für ihr umfangreiches gebührenfinanziertes Angebot gebetsmühlenartig immer wieder mit einem Marktversagen in privaten Bereichen zu begründen suchten. "Diese Mär", so Doetz weiter, "kann nur glauben, wer mehr als 580 Hörfunk- und Fernsehprogrammen pauschal jedwede Qualität abspricht oder nicht Radio hört und weder das Internet noch den Fernseher nutzt. Die umfassende Angebotsvielfalt des privaten Rundfunks kann sich selbst im internationalen Vergleich sehen lassen. Sie steht für Public Value, Innovation und Medienpluralismus und ist ein maßgeblicher Träger von Informations- und Meinungsfreiheit."
Dr. Tobias Schmid, VPRT-Vizepräsident Fernsehen und Multimedia, erläuterte weiter: "Natürlich gibt es Angebote, die nur gebührenfinanziert herzustellen sind, weil sie sich im Markt nicht refinanzieren lassen." Dabei handele es sich jedoch nicht um Soaps, Sportevents, Boulevardmagazine und vieles andere, was in den unzähligen Programmen von ARD und ZDF zu finden sei. Ob es darüber hinaus im Internet überhaupt ein Angebot gebe, dass nicht bereits im freien Medienmarkt angeboten werde, dürfe ernsthaft bezweifelt werden.
Schmid mahnte: "Ob ein Marktversagen vorliegt oder nicht, ist ein zentraler Punkt, den es in einem glaubwürdigen und transparenten Public Value-Testverfahren zu klären gilt. Zu den wirtschaftlichen Aspekten gesellen sich zudem Fragen nach dem publizistischen Wettbewerb und nach der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben. Deshalb ist ein ebenso komplexer wie sensibler Abgleich einer Vielzahl von Kennziffern und Positionen notwendig. Bei allem Respekt vor der Kompetenz der Gremien - hier braucht es sowohl externes Fachwissen als auch einen eigenständigen organisatorischen Unterbau."
Nach Auffassung des VPRT droht der Drei-Stufen-Test in seiner bisherigen Konzeption ins Leere zu laufen. Damit überhaupt ein Anwendungsbereich entsteht, plädiert der Verband für ein so genanntes "Offenes System". Den Test müssen auf Basis einer klaren Auftragsdefinition dabei mindestens die digitalen Spartenkanäle, Webchannels, neue Telemedien sowie wesentlich veränderte Angebote durchlaufen. Das Verfahren, bei dem die Anhörung Dritter und das Hinzuziehen externen Sachverstands zwingend zu gewährleisten ist, soll im Übrigen bei einem Letztentscheidungsrecht der Gremien bleiben.
Im Rahmen des Medientreffpunktes Leipzig hat der VPRT unter anderem die Kurzstudie: "Vielfalt im privaten Rundfunk - Eckdaten einer Leistungsbilanz" öffentlich vorgestellt. Die Studie und eine Übersicht zum gesellschaftlichen Engagement der Sender können unter www.vprt.de abgerufen werden.
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