VAUNET - Verband Privater Medien
Europäische Medienindustrie fordert Fair Play und den Respekt der Wettbewerbspolitik im europäischen Rundfunkmarkt
Brüssel (ots)
Heute appellierten in Brüssel Vertreter der europäischen Medienindustrie im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung an die EU-Kommission, dem Druck von Mitgliedstaaten standzuhalten und ihre Vorschläge zur Schaffung klarer und grundlegender Leitlinien über Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu verwässern. An der Veranstaltung nahmen der Verband für kommerzielles Fernsehen in Europa (Association of Commercial Television in Europe, ACT), der Verband Europäischer Radios (Association of European Radios, AER), der Europäische Verlegerrat (European Publishers' Council, EPC) und der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), aus Deutschland teil.
Die Rundfunkmitteilung aus dem Jahr 2001 legt die Grundsätze fest, die seitens der EU-Kommission bei der Anwendung der Artikel 86 Absatz 2 und 87 EG-Vertrag für die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelten. Diese Vorgaben werden derzeit durch die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission überarbeitet. Ein neuer Text, dessen Fokus auf den Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im Bereich der neuen Medien und mobilen Plattformen liegt, soll zeitnah vorgelegt werden. Der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments veranstaltet hierzu am 5. März 2009 eine Anhörung.
Die Verbände der privaten Medienindustrie unterstützen den vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Mitteilung, der mehr Klarheit zur Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schaffen soll und - besonders wichtig - einen neuen Test vorsieht, der die Einführung neuer öffentlich-rechtlicher Dienste rechtfertigen soll.
Obwohl sich der Markt in den letzten acht Jahren erheblich verändert hat, wird zur Zeit ein hoher politischer Druck auf die Kommission ausgeübt, die Mitteilung aus dem Jahr 2001 unverändert zu lassen.
Ross Biggam, Director General ACT, kommentiert die Situation wie folgt: "Vor dem Hintergrund des sich schnell verändernden Medienmarktes und der wachsenden Bedeutung des Online-Sektors ist die Überarbeitung der Rundfunkmitteilung wichtiger denn je. Öffentlich-rechtliche Aktivitäten in neuen Märkten können zulässig sein, wenn sie den demokratischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Sie dürfen jedoch nicht erlaubt werden, wenn sie den bestehenden Wettbewerb in diesen Märkten verzerren."
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kritik der nationalen Kulturministerien am vorliegenden Text appellieren die Verbände der privaten Medienindustrie an Kommissarin Kroes und ihre Kolleginnen und Kollegen, diesem wachsendem Druck nicht nachzugeben. Schätzungen gehen davon aus, dass staatliche Beihilfen für öffentlich-rechtliche Sender in der EU in Höhe von rund 22 Milliarden Euro gezahlt werden. In der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ist es umso wichtiger, durch eine konsequente Anwendung der Beihilfevorschriften sicherzustellen, dass Unternehmen der Privatwirtschaft, die keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, nicht unfair benachteiligt werden.
Angela Mills Wade, Executive Director EPC, betonte: "Öffentlich-rechtliche Sender haben sich nicht nur zu digitalen TV-Plattformen, sondern auch im Internet weiter entwickelt und verwandeln sich in vielen Fällen zu Online-Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern - finanziert durch die öffentliche Hand und im Wettbewerb mit kommerziellen Verlegern. Das verzerrt den Wettbewerb und unterminiert die nationale Presse. Die Mitgliedstaaten müssen sich über die potentiell desaströsen Konsequenzen für ihre eigene nationale Presse wie auch für eine wettbewerbsfähige und vielfältige Rundfunklandschaft im Klaren sein, wenn diese Leitlinien für Beihilfen nicht an den heutigen Medienmarkt angepasst werden.
Es steht weder in Einklang mit der Wettbewerbspolitik noch mit der Rolle der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge, wenn die Mitgliedstaaten, die diese Beihilfen gewähren, gleichzeitig versuchen, die Bedingungen zu diktieren, unter denen die staatliche Finanzierung mit den EG-Verträgen vereinbar sind. Wir fordern die EU-Kommission daher zu einer Klarstellung der Beihilferegeln auf, die für neue Medien und als Leitlinien für Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Regeln gelten sollen."
Tobias Schmid, VPRT-Vizepräsident und Leiter Medienpolitik von RTL in Deutschland, kommentierte: "Obwohl wir noch wichtige Punkte sehen, die einer Verbesserung bedürfen, insbesondere im Hinblick auf Transparenz der Kosten, begrüßen wir die Leitlinien für die Mitgliedstaaten. Dies gilt besonders für die Einführung des Vorabprüfverfahrens und die Forderung nach unabhängiger Kontrolle. Diese Vorgaben garantieren einen fairen Wettbewerb und stellen damit sicher, dass die Interessen der europäischen Verbraucher bestmöglich geschützt werden."
Am 5. März 2009 wird der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel eine Anhörung zu diesem Thema organisieren und Interessenvertreter einladen, ihre Position darzustellen. Vertreter der Presse und Online-Medien, die von dieser Debatte auch wesentlich betroffen sind, wurden leider als Redner nicht eingeladen.
Frederik Stucki, Secretary General Association of European Radios, sagte: "Wir unterstützen Kommissarin Kroes vollumfänglich in ihrem Vorhaben, die Mitteilung zu überarbeiten, um sie entsprechend der Bedürfnisse der digitalen Medien fortzuentwickeln. Wir unterstützen auch das Engagement des Europäischen Parlaments in dieser Sache, fordern die Abgeordneten jedoch auf, eine ausgewogene Anhörung durchzuführen."
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Frederik Stucki Vincent Sneed Secretary General EU Policy Adviser Phone: +32.2.736.91.31. Phone: +32-2-736 91 31 E-mail: aer@aereurope.org E-mail: vincent.sneed@aereurope.org
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