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Kurzes Statement des VPRT zur Entscheidung des BVerwG zur Filmabgabe:

Berlin (ots)

VPRT-Präsident Jürgen Doetz begrüßte die Entscheidung als "deutliches Zeichen für Rechtssicherheit" sowie als "Bekräftigung des Solidarprinzips bei der Filmförderung". Die betroffenen privaten Fernsehveranstalter sehen sich durch die Abweisung der Klage der Kinobetreiber zudem in ihrer Auffassung bestätigt, auch ohne gesetzliche Verpflichtung einen im Verhältnis zu den anderen Einzahlern höheren Beitrag zur Stärkung der Filmwirtschaft erbracht zu haben. Doetz: "Wir waren auch in kritischen Zeiten nicht diejenigen, die die Axt ans System gelegt haben. Die Sender werden auch in Zukunft verlässliche Partner der Filmförderung in Deutschland bleiben." Zuletzt hatten die betroffenen Sender zur Stabilisierung des FFA-Haushaltes die in 2010 zu viel erbrachten Medialeistungen in Höhe von ca. 2,9 Millionen Euro nicht rückverrechnet, obwohl nach dem gesetzlichen Maßstab weniger geschuldet war.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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