VAUNET - Verband Privater Medien
VAUNET fordert Nachbesserungen der Werbebestimmungen in geplanter Glücksspielregulierung der Länder
Berlin (ots)
- Zu starke Werberestriktionen und Eingriffe in die Produkte der Anbieter konterkarieren das Regulierungsziel der Kanalisierung, hin zu lizenzierten Angeboten - Werbeeinschränkungen begrenzen unverhältnismäßig Bewerbungsmöglichkeiten durch den privaten Rundfunk
Der VAUNET - Verband Privater Medien e.V. hat anlässlich der heutigen Anhörung der Länder zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages eine Überarbeitung der Werbebestimmungen gefordert. Der VAUNET begrüßt grundsätzlich die weitgehenden Liberalisierungsansätze des neuen Staatsvertrags, der auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. März 2020 beschlossen werden soll. Gleichzeitig warnt er aber davor, dass die vorgesehenen Werbebegrenzungen und Eingriffe in die Produkte der Anbieter das Ziel des Staatsvertrags, die Kanalisierung hin zu legalem Glücksspiel, konterkarieren und die Möglichkeit der Bewerbung durch private Medienunternehmen unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Dr. Matthias Kirschenhofer, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VAUNET und Vorstand der Sport1 Medien AG: "Werbung ist die Finanzierungsgrundlage für private Rundfunkanbieter und ein Instrument, das im Glücksspielmarkt hin zu legalen Spielen steuert, dem Regulierungsziel der Länder. Der Glücksspielstaatsvertrag bietet die Chance für die privaten Rundfunkanbieter, neue Werbeerlöse zu generieren. Die geplanten Werbeeinschränkungen tragen der wirtschaftlichen Entwicklung der Medienunternehmen im Verhältnis zu anderen Mediengattungen nicht ausreichend Rechnung. Sie gehen schließlich zu Lasten von Investitionen in attraktive Inhalte. Wir appellieren daher an die Länder, hier noch einmal nachzubessern."
Der VAUNET kritisiert insbesondere die Bestimmungen, nach der Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zwischen 6:00 und 21:00 Uhr im Rundfunk und Internet nicht möglich sein soll. Zudem soll Werbung für Sportwetten unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen auf das jeweilige Sportereignis grundsätzlich verboten sein. Diese Einschränkungen benachteiligen Sender im Wettbewerb mit anderen Werbeträgern, für die diese Limitierung nicht gilt. Radio- und Fernsehsender sind sich dahingehend ihrer gelebten Verantwortung aus dem Rundfunkstaatsvertrag vollständig bewusst. Gerade in einem regulierten Senderumfeld sollte die Bewerbung eines regulierten Glücksspiels nicht verboten werden. Zeitliche Grenzen für die Werberegulierung im Internet hat es in vergleichbarer Form noch nicht gegeben. Darüber hinaus soll eine Verbindung von Live-Zwischenständen von Sportereignissen mit der Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis unzulässig sein. Live-Ticker sind jedoch ein fester redaktioneller Bestandteil der Onlineangebote aller Medienhäuser. Eine derartige Regelung käme in der Realität einem Verbot von Werbung für Sportwetten auf Medien- und Nachrichtenportalen gleich.
Die Regelungen sind nach Ansicht des VAUNET nicht geeignet, Spielwillige effektiv auf kontrollierte und geschützte Angebote zu leiten. Damit legale Anbieter sich gegen illegale Angebote durchsetzen können, müssen sie in der Lage sein, konkurrenzfähige Angebote anzubieten und diese adäquat zu bewerben.
Download: Vollständige Stellungnahme des VAUNET http://ots.de/jff3UY
Über den Arbeitskreis Wetten im VAUNET:
Der Arbeitskreis Wetten im VAUNET befasst sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels und setzt sich seit rund 15 Jahren insbesondere für eine Liberalisierung des Marktes und der Glücksspielwerbung ein.
Über VAUNET
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland. Unter VAUNET - Verband Privater Medien e.V. firmiert seit dem 21. Mai 2018 der vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) mit Sitz in Berlin und einem Büro in Brüssel. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150 Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote.
Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101, E | hs@schultz-kommunikation.com
VAUNET - Verband Privater Medien e.V.
Stromstraße 1, 10555 Berlin
Rue des Deux Eglises 26, B-1000 Bruxelles - Büro Brüssel
T | +49 30 3 98 80-0, F | +49 30 3 98 80-148
E | info@vau.net
www.vau.net
Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell