VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT-Hörfunkvorstand stellt Forderungen für Zukunft des digitalen Radios vor
Berlin (ots)
- Länderstruktur auch bei neuen digitalen Angeboten im Hörfunk abbilden - Erschließung von Frequenzen für nationale und länderübergreifende private Radioangebote - Keine pauschale 50-prozentige Zuweisung von Digitalkapazitäten an ARD
Die im Fachbereich Hörfunk des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) zusammengeschlossenen privaten Radioveranstalter haben ihre Forderungen für eine Ausgestaltung der zukünftigen digitalen Hörfunklandschaft heute in Berlin präsentiert. Zur Stärkung der Gattung Hörfunk fordert der VPRT eine Abbildung der bestehenden Länderstruktur des Hörfunks auch bei neuen Angebotsformen im Bereich von Datenübertragungen wie DMB oder DVB-H. Die bewährten föderalen Strukturen des Hörfunks müssten bei der Frequenzplanung und -vergabe angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssten Frequenzen für nationale und länderübergreifende private Radioangebote erschlossen werden, die als ergänzende Angebote die bestehende Radiolandschaft sinnvoll ergänzen könnten. Interaktivität, parallele Datenübertragungen und andere Angebote seien für den Hörfunk höchstattraktive Entwicklungen, die der hohen Bindung von Hörern bei diesem Medium in besonderem Maße entsprächen. Gleichzeitig warnt der VPRT vor einer pauschalen Zuordnung von 50 Prozent aller digitalen Hörfunk-Übertragungskapazitäten an die ARD.
VPRT-Vizepräsident und Hörfunkvorsitzender Hans-Dieter Hillmoth: "Mit der Digitalisierung entstehen für die Hörfunkangebote und ihre Hörer völlig neue Angebotsformen und Wege. Die dafür erforderlichen Übertragungskapazitäten müssen in ausreichendem Umfang auch für das Radio in seinen landesweiten und regionalen Verbreitungsräumen zur Verfügung gestellt werden. Es kann nicht sein, dass sie ausschließlich unter TV- und Telekommunikationsveranstaltern verteilt werden. Radio muss auf allen Übertragungswegen möglich sein."
Die Positionen des VPRT im einzelnen
Teilhabe an neuen Angebotsformen
Durch die digitalen Übertragungskanäle entstehen für das Radio neue Wege zu Hörern und Chancen für eine Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle. Das umfasst das herkömmliche DAB ebenso wie DMB, eine Weiterentwicklung von DAB mit Möglichkeiten für interaktive und Datendienste, aber auch DVB-T und DVB-H, die eine entsprechende Nutzung ermöglichen. Bei all diesen Angebotsformen wird das Handy ein wichtiges Endgerät werden. Die Hörer sollten über die Akzeptanz von Angeboten entscheiden und nicht Politiker oder Techniker, die in ihren Frequenzplanungen einseitig Weichen zu Gunsten von Fernseh- und Telekommunikationsunternehmen und zu Lasten des Radios zu stellen drohen. Der VPRT-Hörfunkvorstand fordert Politik und Landesmedienanstalten auf, sicherzustellen, dass dem privaten Radio auf Grund seiner Bedeutung für die Meinungsvielfalt in den landesweiten, regionalen und lokalen Kommunikations- und Wirtschaftsräumen ausreichend Übertragungskapazitäten für diese Angebote eingeräumt werden. Der föderale Aufbau des deutschen Rundfunksystems muss im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Machbaren auch bei DMB, DVB-H etc. berücksichtigt werden.
Ergänzende nationale oder länderübergreifende Radioangebote Zur Stärkung der Gattung Radio fordert der VPRT die Erschließung von nationalen oder länderübergreifenden digitalen Verbreitungswegen für den Hörfunk. Bei der Ausgestaltung muss der gewachsenen und politisch gewollten länderbezogenen Radiostruktur Rechnung getragen werden, die durch länderübergreifende Angebote nicht gefährdet werden darf. Eine Ergänzung des Hörfunkangebotes zum Beispiel um nationale Talk- oder Nachrichtenformate, Sparten-Kanäle für Jazz oder Klassik böten sich an. Auch Radio-Pay-Angebote könnten als nationales Angebot zugelassen werden. "Solche Angebote können eine sinnvolle Ergänzung für die Hörfunkstruktur und das bestehende Hörfunkangebot in Deutschland sein", so Hans-Dieter Hillmoth.
Einschränkung der ARD-Überversorgung mit Digitalkapazitäten Der VPRT lehnt mit Blick auf die gerade erfolgte Begrenzung der Zahl der öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme im Rundfunkstaatsvertrag eine pauschale 50-Prozent-Zuordnung der neuen Digitalkapazitäten an die ARD-Sender ab. Diese Kapazitäten sollten vor allem für Angebote privater Sender zur Verfügung stehen. "Privates Radio muss die Chance haben, neue, Programm begleitende sowie interaktive, personalisierte und audiovisuelle Dienste zur Hörerbindung anzubieten. Der diskriminierungsfreie Zugang privater Radios zu weiteren Kapazitäten und Angebotsformen muss sichergestellt werden", so Hillmoth.
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