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VPRT: Kommissionsentwurf gefährdet Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medienindustrie
Berlin (ots)
Kommissionsentwurf schränkt entgegen Ankündigungen Werbemöglichkeiten ein und hält weitgehend am Blockwerbegebot fest
Am gestrigen späten Abend wurde bekannt, dass die Beschlussfassungen der EU-Kommission zur Revision der Fernsehrichtlinie deutlich hinter den angekündigten Liberalisierungen zurück bleibt. So soll die Aufhebung des Blockwerbegebotes nicht umgesetzt und Einzelspots nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Werbemöglichkeiten in Kindersendungen, Nachrichten und Filmen sollen eingeschränkt werden.
Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Vizepräsident des VPRT: "Die beschlossene Fassung der EU-Kommission ist ein herber Rückschlag für die Liberalisierung der Werberegulierung und für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medienindustrie. Die Kommission bleibt weit hinter unseren Erwartungen und ihren bisherigen Ankündigungen zurück. Wir werden unseren Dialog mit den EU-Parlamentariern fortsetzen, damit in den Parlamentsberatungen der drohende wirtschaftliche Schaden für Europa noch abgewendet werden kann. Nicht weniger, sondern mehr Flexibilität muss den Rahmen für die elektronischen Medien in Europa für die Zukunft bilden." Dabei gehe es den privaten Fernsehsendern ausdrücklich nicht darum, mehr Werbung zu platzieren, sondern allein darum, Werbung flexibler einsetzen zu können.
Der Vorschlag der EU-Kommission lässt entgegen vorheriger Ankündigungen weiterhin nur in Ausnahmefällen Einzelspots zu, ausdrücklich sollen Einzelspots künftig nur in Sportsendungen als Regel zulässig sein. "Das widerspricht dem, was unsere Zuschauer wünschen", so Schmid. Zuschauer würden kürzere Spots gegenüber Werbeblöcken bevorzugen. Zudem könne man Werbung als Einzelspots zuschauerverträglicher in Programmabläufe integrieren. Dies schaffe einen echten Mehrwert für die Zuschauer. Daneben sprechen auch zwingende ökonomische Gründe für eine Modernisierung der Werbevorgaben, wenn das vielfältige Free-TV-Angebot im digitalen Zeitalter fortbestehen soll.
Darüber hinaus verschlechtert der Vorschlag der EU-Kommission die Re-Finanzierbarkeit von Nachrichten, Kindersendungen und Filmen. Hier soll künftig Werbung ausschließlich im 35-Minuten-Abstand eingefügt werden dürfen. Nach der geltenden Richtlinie sind in Nachrichten- und Kindersendungen, die länger als 30 Minuten dauern, alle 20 Minuten Werbeunterbrechungen zulässig. "Gerade im kostenintensiven Nachrichtengeschäft mit einem internationalen Korrespondentennetz wird die Position der Privaten gegenüber den gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten so nachhaltig geschwächt", so Schmid.
Für Rückfragen: Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel. 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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