VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT zur Einigung von EU-Kommission und Ländern im Gebührenstreit
Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen dualen Rundfunkordnung
Bonn (ots)
Als einen ersten wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen dualen Rundfunkordnung bewertete Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), die Einigung der EU-Kommission und der Länder auf einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Definition des Auftrages der gebührenfinanzierten Anstalten und zur Transparenz ihrer Finanzierung. Damit habe sich der konsequente Einsatz des Verbandes im Interesse der privaten Medienunternehmen gelohnt.
Der VPRT begrüßt, dass es der Kommission gelungen ist, Deutschland doch noch weiter in die Pflicht zu nehmen und dass sie mit Erfolg deutliche Änderungen des so genannten 20-Punkte-Papiers von Ende November eingefordert hat. Die auch nach dem 12. Dezember 2006 nochmals überarbeiteten Vorschläge stellen eine Annäherung zum Eckpunktepapier von Bund/Ländern vom Sommer dar, welches zunächst mit dem 20-Punkte-Papier aus dem November sehr verwässert worden war. Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen gehen wieder in die richtige Richtung hin zu einer positiven Neuordnung des Finanzierungssystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der VPRT bewertet die Einigung von Bund/Ländern und EU-Kommission auch vor dem Hintergrund positiv, dass nunmehr unverzüglich die Umsetzung in nationales Recht in Angriff genommen werden kann und muss. Eine weitere Auseinandersetzung hätte die nationale Arbeit an neuen und wettbewerbskonformen Rahmenbedingungen im dualen Rundfunksystem auf unabsehbare Zeit verschoben.
Enttäuscht ist der VPRT u. a. darüber, dass die zunächst zugesicherte Begrenzung der Online-Aktivitäten auf 0,75 % des Jahreshaushaltes aufgegeben wurde. Damit wird es deutlich schwieriger, eine ungehemmte Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Bereich zu verhindern, zumal es weiteren Verbesserungsbedarf bei der konkreten Definition des Auftrages auch und gerade im Bereich der neuen Dienste gibt. Auch die Rechtsstellung Dritter, die im so genannten "Anmeldeverfahren" für neue öffentlich-rechtliche Medienangebote lediglich eine Stellungnahme abgeben dürfen, ist deutlich zu schwach ausgestaltet. Leider ist es diesbezüglich auch nicht gelungen, eine unabhängige externe Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzusehen.
"Wie genau der Maßnahmenkatalog zu bewerten ist, hängt natürlich von der konkreten Umsetzung der Vorschläge ab", so Doetz. Dies gelte insbesondere für die Konkretisierung des Auftrags und die Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens. "Wir werden sehr genau beobachten, wie der Maßnahmenkatalog in Gesetzesform gegossen wird. Falls sich der Maßnahmenkatalog in wichtigen Kernpunkten als bloße Worthülse entpuppen sollte, ist der Gang zum EuGH unumgänglich", so der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz.
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