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BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Eingriffe in Künstlersozialversicherung zurücknehmen
Medienverbände unterbreiten Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes

Bonn (ots)

Die Medienverbände begrüßen den Vorstoß der
Bundesregierung, das Gesetz über die Sozialversicherung der
selbstständigen Künstler und Publizisten zu überprüfen. Dazu haben
Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des
Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie des Privaten
Rundfunks (VPRT, APR und TPR) heute in Bonn dem Bundesarbeitsminister
Vorschläge zur Novellierung unterbreitet.
Die Medienverbände fordern nachdrücklich, die gerade durch das so
genannte Haushaltssanierungsgesetz beschlossenen Eingriffe in die
Künstlersozialversicherung zurückzunehmen. Seit Bestehen dieser
Pflichtversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten habe
sich der Bund an den Kosten beteiligt. Die Verminderung dieses
Anteils um 20 Prozent belaste alle Nutzer und Verwerter von
publizistischen und künstlerischen Leistungen in hohem Maß. Es
scheine, als wolle der Bund hier einen "Rückzug auf Raten" aus seiner
Verantwortung antreten. Dies stehe, betonte ein Sprecher, jedoch im
Widerspruch zu den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht
seinerzeit bei der Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
aufgestellt habe.
Als "verfassungsrechtlich noch bedenklicher" werteten die
Medienverbände die Abkehr von bereichsspezifischen Beitragssätzen:
Künftig will die Bundesregierung jährlich pauschal die Höhe der
Beiträge für die Verwerter festlegen, ohne nach den Bereichen Wort,
Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst zu differenzieren.
Dieser Einheitssatz stehe im Widerspruch zu dem
Verfassungsgerichtsurteil von 1987 und würde zu einer unzulässigen
Quersubventionierung der Bereiche untereinander führen.
Ferner bekräftigten die Medienverbände ihre schon im Zusammenhang
mit dem Gesetz gegen die sogenannte Scheinselbstständigkeit erhobene
Forderung, dass der Versicherung über die Künstlersozialkasse der
Vorrang zukomme. Die Einordnung eines Journalisten als
Selbstständiger dürfe von anderen Sozialversicherungsträgern für
einzelne journalistische Tätigkeiten nicht in Frage gestellt werden.
Die Konkurrenz mehrerer Sozialversicherungsträger bei der
Statusfeststellung sei ein unerträglicher Zustand sowohl für die
Medienunternehmen wie auch für deren freie Mitarbeiter.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 
Herrn Burkhard Schaffeld
BDZV
Telefon 0228/81004-19
Telefax 0228/81004-15

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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