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BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Regelungen zu Pressefusionsrecht und Presse-Grosso dürfen nicht an Streit um Krankenkassen scheitern

Berlin (ots)

Nachdem sich der Vermittlungsausschuss in seiner gestrigen Sitzung erneut auf keinen Kompromiss zu gesundheitspolitischen Fragen in der 8. GWB-Novelle verständigen konnte und sich auf den 5. Juni 2013 vertagt hat, haben die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie der Presse-Grossisten die Politik in Bund und Ländern scharf kritisiert. Weil den Gesundheitspolitikern von Regierung und Opposition in der Frage der wettbewerbsrechtlichen Einordnung der Krankenkassen seit Monaten keine Einigung gelingt, droht die gesamte GWB-Novelle zu scheitern und damit auch die für die Pressevielfalt dringend erforderlichen Regelungen zu Presse-Grosso und Pressefusionsrecht. Beide Regelungen sind Teil der 8. GWB-Novelle und werden über die Regierungskoalition hinaus auch von der größten Oppositionsfraktion im Bundestag ausdrücklich unterstützt.

"Sollte es Regierung und Opposition trotz Einigkeit in der Sache nicht gelingen, die Regelungen zu Pressefusion und Presse-Grosso in den wenigen verbleibenden Sitzungswochen in Kraft zu setzen, wäre das ein Politikversagen mit unabsehbaren Konsequenzen für die Pressevielfalt in Deutschland", erklärten Sprecher der Verbände heute in Berlin. Es könne nicht sein, dass von beiden Seiten für wesentlich erachtete Presseregelungen wechselseitig für ganz andere Themen in Geiselhaft genommen würden.

Die Regelungen zu Pressefusion und Presse-Grosso seien für den Erhalt der Pressevielfalt und für die flächendeckende Versorgung mit Zeitungen und Zeitschriften unverzichtbar und zeitkritisch.

"Die Presse ist bislang kartellrechtlich zwanzig Mal schlechter gestellt als die übrige Wirtschaft." erklärten die Verbände. Die geplante moderate Anpassung des Presse-fusionsrechts sei notwendig, um Zeitungen, Zeitschriften und Grossisten die Möglichkeit zu geben, den Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung angemessen begegnen zu können.

Wenn die geplante Regelung zum Erhalt und zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Presse-Grossos nicht bis zum September in Kraft trete, sei das weltweit einzigartige System einer flächendeckenden Versorgung mit Presseprodukten in Deutschland massiv und nachhaltig in Gefahr. Es dürften dann alle vereinten Mühen von Regierungskoalition und Opposition umsonst gewesen sein, eine Fortführung des derzeit praktizierten Presse-Grossos zu ermöglichen, das nach Ansicht von Koalition und Opposition "wesentlich zur Überallerhältlichkeit von Pressetiteln und zu einem diskriminierungsfreien Zugang insbesondere auch von Titeln kleinerer Verlage und von Titeln mit kleineren Auflagen zum Lesermarkt beiträgt". Denn wenn es nicht gelingen sollte, die gegenseitige Blockade aufzulösen und die schon beschlossene und unstreitige Regelung auch in Kraft treten zu lassen, werde die auf den 2. Oktober terminierte und für das Presse-Grosso maßgebliche Gerichtsverhandlung vor dem OLG Düsseldorf voraussichtlich nicht noch einmal verschoben werden, und die Richter müssten auf der Grundlage des geltenden Rechts entscheiden.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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