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Gemeinsame Vergütungsregeln Foto: BDZV akzeptiert Schlichterspruch

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wird keinen Widerspruch gegen das Schlichtungsergebnis zu den "Gemeinsamen Vergütungsregeln Fotohonorare" einlegen. Das teilte die Organisation heute in Berlin mit. Zuvor hatten bereits der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die dju in ver.di erklärt, dem von dem Schlichter Prof. Dr. Ferdinand Melichar vorgelegten Einigungsvorschlag nicht zu widersprechen.

Damit gebe es für Verlage wie für freie hauptberufliche Fotojournalisten "eine Richtschnur beim Aushandeln der Honorare" und mehr Planungssicherheit für die Foto-Etats in den Redaktionen, erklärte der Verhandlungsführer der Zeitungsverleger, Georg Wallraf. Der BDZV hatte aufgrund von Einzelvollmachten im November 2011 die Schlichtungsverhandlungen für 89 Verlage aufgenommen. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Mai 2013 in Kraft.

Die Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Fotojournalisten an Tageszeitungen sehen gemäß §§ 32, 36, 36a UrhG Mindesthonorare für die Veröffentlichung von Fotos vor, gestaffelt nach Auflage, Größe des Fotos und dem Umfang des Rechteerwerbs (Erst- oder Zweitdruckrecht).

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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