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Urhebervertragsrecht: Zeitungsverleger appellieren an Parlamentarier / Erste Lesung für Regierungsentwurf im Bundestag

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin an alle Bundestagsabgeordneten appelliert, den
vorliegenden Regierungsentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht
nicht in der vorliegenden Fassung zu verabschieden. Wer den
Gesetzesplänen von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin zustimme,
"öffnet einer geistigen Verarmung der Medien und Kulturszene in
Deutschland Tür und Tor" erklärte ein Sprecher des BDZV. Es sei
vorauszusehen, dass die Zeitungen ebenso wie andere Medienunternehmen
und Kulturinstitutionen künftig sehr genau prüften, ob sie überhaupt
noch Beiträge von freien Autoren übernehmen könnten. In
unverantwortlicher Weise stelle der Gesetzentwurf Rechtsgüter wie die
Vertragsfreiheit und Privatautonomie in Frage. So könnte jeder Autor,
der mit seinem Vertrag nicht mehr zufrieden sei, diesen später mit
Hilfe der Gerichte nachbessern lassen. Sogar für jahrelang
zurückliegende Verträge könnte der Autor noch Nachforderungen
stellen. Mit dieser Rechtsunsicherheit und diesen unkalkulierbaren
Risiken, so der BDZV, könnten die Verlage ebenso wie alle übrigen
Medienunternehmen und Kultureinrichtungen nicht arbeiten.
Die in dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehenen gemeinsamen
Vergütungsregeln, die die Medien mit Verbänden der Urheber
vereinbaren sollen, sind nach Ansicht des BDZV "kompliziert und
völlig praxisfern". Die Qualität einer Arbeit und damit die
Angemessenheit eines Preises lasse sich im journalistischen Bereich
nicht allgemeingültig nach der Anzahl von Zeilen oder Sendeminuten
messen.
Der BDZV kritisierte, dass die heutige Bundestagsdebatte über den
Gesetzentwurf zu nächtlicher Stunde stattfindet. Es passe ins Bild,
dass nach dem bisherigen Hauruck-Verfahren der Justizministerin die
parlamentarische Debatte für das Gesetzesvorhaben, das für die
Medienwirtschaft existenzielle Folgen hätte, praktisch unter
Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinde. Der Verlegerverband
forderte die Bundestagsfraktionen nachhaltig auf, den gemeinsamen
Vorschlag zum Urhebervertragsrecht, den die Verlegerverbände
gemeinsam mit den Organisationen des privaten Rundfunks sowie mit ARD
und ZDF erarbeitet haben, bei der Behandlung des Gesetzentwurfs
unbedingt zu berücksichtigen. Den Zeitungsverlegern sei ebenso wie
den anderen Medienunternehmen an einer leistungsgerechten Vergütung
der Autoren gelegen. Der gemeinsame Vorschlag der Medienwirtschaft
sieht im einzelnen vor:
1. Urheber sollen selbstverständlich für die Nutzung ihrer Werke
eine angemessene Vergütung erhalten. Stehen Leistung und
Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis, soll das aus Sicht
der Medienwirtschaft zu einer Korrektur zu Gunsten des Urhebers
führen. Der redliche Werknutzer hat so Rechts- und
Kalkulationssicherheit. Der unredliche Nutzer kann vom Urheber
nachträglich in Anspruch genommen werden.
2. Verbände von Urhebern und Nutzern sollen für ihre jeweilige
Branche die Möglichkeit erhalten, gemeinsame Verbandsempfehlungen zu
vertraglichen Bedingungen und Vergütungen aussprechen zu können, die
jedoch nicht normativ wirken und damit nicht zwingend sind. Dies
bedarf freilich einer kartellrechtlichen Freistellung. Die Vorschrift
orientiert sich an den Mittelstandsempfehlungen des Kartellrechts.
Sämtliche Pressemitteilungen des BDZV finden Sie auch auf der
Homepage des Verbandes (http://www.bdzv.de).

Rückfragen bitte an:

Bereich Kommunikation und Multimedia

Hans-Joachim Fuhrmann
Tel.: 030 / 726298 - 210
Fax: 030 / 726298 - 217
E -Mail: fuhrmann@BDZV.de

Anja Pasquay
Tel.: 030 / 726298 - 214
Fax: 030 / 726298 - 217
E -Mail: pasquay@BDZV.de

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