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Zeitungsverleger: Entwurf zum Urhebervertragsrecht überarbeiten
Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin seine scharfe Kritik an dem vorliegenden Entwurf eines Urhebervertragsgesetzes anlässlich der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags bekräftigt. Der Gesetzentwurf fordere eine "angemessene Vergütung" von Urhebern, ohne dass in dem entsprechenden § 32 Kriterien für die Angemessenheit festgelegt würden. Im Streitfall liege die Feststellung der Angemessenheit im "billigen Ermessen" der Gerichte. Dieses "billige Ermessen" sei jedoch für die Unternehmen nicht kalkulierbar, beanstandeten die Zeitungsverleger. Individuell geschlossene Vereinbarungen zwischen Autor und Verlag würden somit ausgehebelt. Dies bedeute einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie - ein bisher in der deutschen Wirtschaft einzigartiger Vorgang.
Der BDZV wies weiter darauf hin, dass die im § 36 vorgesehenen gemeinsamen Vergütungsregeln keine Instrumente der freiwilligen Branchenregulierung seien; vielmehr erfolge die Festsetzung gegenüber einzelnen Unternehmen gegebenenfalls im Streit durch die Gerichte. Ein solcher Zwang sei nach dem Ergebnis vorliegender Gutachten verfassungsrechtlich bedenklich.
In der Konsequenz bedeute das Regelungskonzept der §§ 32 und 36 mit flächendeckenden Preisabsprachen für selbstständige Urheber die Einrichtung von Kartellen. Dies führe nicht nur zu einer Einschränkung des Wettbewerbs auf nationaler Ebene, sondern auch zur Schlechterstellung deutscher Verwerter gegenüber europäischen und internationalen Konkurrenten. Vor diesem Hintergrund forderten die Zeitungsverleger die Bundesregierung auf, den vorgelegten Gesetzentwurf nachhaltig zu überarbeiten und dabei auch die bereits im Frühjahr von den Medienorganisationen gemeinsam vorgelegten Vorschläge für ein Urhebervertragsrecht zu berücksichtigen.
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