BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verleger: Ausbeutung der Leistungen der Presse ist weiter möglich
Berichterstatterin im Rechtsausschuss verfehlt Hauptziel des Entwurfs der EU-Kommission für ein Verlegerrecht
Berlin (ots)
Die Berichterstatterin im Rechtsausschuss des EU-Parlaments verfehle das Ziel ihrer Fraktion, den Presseverlagen einen besseren Rechtsschutz gegenüber Aggregatoren und Suchmaschinen einzuräumen, erklärten die deutschen Presseverlegerverbände heute in Berlin.
Der jüngst bekannt gewordene Bericht erkenne zwar, wie zuvor schon die EU-Kommission, Handlungsbedarf, schlage aber untaugliche Werkzeuge vor, so der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV). Den Verlagen solle nach dem Bericht lediglich die Möglichkeit eingeräumt werden, aus abgetretenen Rechten der Autoren gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.
Damit bleibe ein Einschreiten gegen die Ausbeutung der Leistungen der Presse durch kommerzielle Suchmaschinen und andere Aggregatoren bei der Nutzung kleiner Textausschnitte aber unmöglich. Das Hauptziel des vorliegenden Entwurfs der EU-Kommission, der ein eigenes Verlegerrecht vorsieht, würde so verfehlt. Die Verbände sind verwundert, dass die Berichterstatterin sich gegen die bekannte Position ihrer Fraktion stelle. Wenn das Parlament den Schutz der wirtschaftlichen Grundlage journalistischer Arbeit ernst nehme, seien erhebliche Korrekturen am Vorschlag der Berichterstatterin notwendig.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell