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Zeitungsverleger: Kein Verständnis für BGH-Entscheid zu Elektronischen Pressespiegeln

Berlin (ots)

Mit Unverständnis hat der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin auf die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs reagiert, wonach in bestimmten Fällen
Elektronische Pressespiegel zulässig sind.
Der BGH habe entgegen der bisher überwiegend vertretenen Meinung -
und im Übrigen auch entgegen der in dieser Sache bereits ergangenen
Urteile der Oberlandesgerichte in Hamburg und Köln - den strittigen §
49 Urhebergesetz "sehr extensiv" ausgelegt, kritisierten die
Verleger.
§ 49 Urhebergesetz erlaubt die Verbreitung von aktuellen
Nachrichten in Form von Papierpressespiegeln, soweit sie
wirtschaftliche, politische oder religiöse Tagesfragen betreffen.
Der BDZV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Zugriff
auf die Inhalte gleichwohl nur möglich ist, wenn sie von dem
betroffenen Verlag nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen
sind; dies gelte im Übrigen genauso für Papier-Pressespiegel, deren
Honorierung bisher über die VG Wort abgewickelt werde. Ferner seien
von dem BGH-Entscheid mit Blick auf Elektronische Pressespiegel nur
die hausinternen Pressespiegel betroffen.
Weiter machten die Verleger deutlich, dass es sich bei den
Zeitungen, deren Namen in Verbindung mit dem jeweiligen Artikel in
den Pressespiegeln genannt werde, um gut eingeführte Marken handele,
deren Nutzung sich die Verlage vorbehalten würden. Wenn der
BGH-Spruch Bestand haben sollte, könnte also künftig zwar der Name
des Autors eines Artikels in einem Elektronischen Pressespiegel
genannt werden, nicht aber notwendig der Titel der Zeitung, in der
dieser Artikel erschienen ist.
Da durch die Entscheidung des BGH das Kerngeschäft der Verlage
betroffen ist, kündigte der BDZV an, dass nach einer genauen Analyse
der Urteilsgründe gegebenenfalls durch die Verlage
Verfassungsbeschwerde eingelegt werde.

Rückfragen bitte an:

Bereich Kommunikation und Multimedia
Hans-Joachim Fuhrmann
Tel. 030 / 726298 - 210
Fax 030 / 726298 - 217
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Tel. 030 / 726298 - 214
Fax 030 / 726298 - 217
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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