Alle Storys
Folgen
Keine Story von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH mehr verpassen.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Anlage KAP: Wann Bankbescheinigungen für die Steuererklärung von den Banken verlangt werden sollten!

Neustadt a. d. W. (ots)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Banken verschicken Bescheinigungen über die Zinserträge nach Einführung der neuen Abgeltungssteuer nur auf Verlangen ihrer Kunden. Der Grund dafür ist, dass durch die Abgeltungssteuer die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten gilt.

Trotzdem kann es in folgenden Fällen sinnvoll sein, die Jahressteuerbescheinigung bei der jeweiligen Bank anzufordern:

   - Ein Freistellungsauftrag, welcher bei Alleinstehenden 801 EUR 
und bei Verheirateten 1.602 EUR maximal beträgt, wurde nicht oder in 
zu geringer Höhe beantragt. Fallen Zinseinnahmen bis zur Höhe dieser 
Beträge an, wären diese vollständig steuerfrei und somit 
Abgeltungssteuer zurückzuerhalten.
   - Der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungssteuersatz 
von 25 %. Auf der Anlage KAP kann durch die so genannte 
Günstigerprüfung dessen Festsetzung für die Kapitalerträge beantragt 
werden.

Eine Bankbescheinigung sollte daher dann ebenso wie die Günstigerprüfung beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden rund 15.000 EUR und bei Verheirateten 30.000 EUR nicht übersteigt. In diesen Fällen führt die Abgabe der Anlage KAP dazu, dass zuviel einbehaltene Einkommen- und Abgeltungssteuer zurückgeholt werden kann.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und hat fast 500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen erstellt er Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die VLH betreibt freiwillige Qualitätssicherung und arbeitet als einziger Lohnsteuerhilfeverein mit über 1.200 Beratungsstellen, welche nach DIN 77700 zertifiziert sind. Die Anschriften von örtlichen Beratungsstellen der VLH können im Internet unter www.vlh.de recherchiert oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter "http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=285" zum Download bereit.

Kontakt:

Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
  • 24.03.2010 – 09:09

    Arbeitszimmer nun auch bei Außendienstmitarbeitern voll absetzbar!

    Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit 2006 sind Kosten für ein Arbeitszimmer nur noch dann abziehbar, wenn dies den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Gerade bei Außendienstmitarbeitern war bisher fraglich, inwieweit das Arbeitszimmer zuhause den Tätigkeitsmittelpunkt ...

  • 23.03.2010 – 09:20

    Bis durchschnittlich 1.210 EUR Steuererstattung bei Lohnsteuerhilfevereinen

    Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Die einfache Steuererklärung á la "Bierdeckel" wird auch unter der christlich-liberalen Bundesregierung wohl ein Traum für viele bleiben. Tatsache ist, dass die Steuerformulare auch für 2009 immer umfangreicher werden und damit auch die Erklärungen immer ...